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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Individualvereinbarung

Berufsunfähigkeits­versicherung – was ist das?

Seitdem die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung praktisch bedeutungslos geworden ist, sollten Sie unbedingt privat Vorsorge treffen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben können, sprich: berufsunfähig sind.

Die BU – Eine existenzielle Versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den existentiell wichtigsten Versicherungen im Rahmen der persönlichen Risikovorsorge. Denn jeder kann durch Krankheit oder Unfall noch vor dem Ende seiner Lebensarbeitszeit die Fähigkeit verlieren, seinen gewohnten Beruf ungehindert auszuüben.

Eine private Absicherung der Berufsunfähigkeit ist unerlässlich, da die gesetzliche Renten­versicherung nur noch eine geringe Grundversorgung in Form einer Erwerbsminderungs­rente bietet. Doch diese ist selbst in schwersten Fällen von verminderter Erwerbsfähigkeit völlig unzureichend.

Fehlt der gesetzliche Schutz sogar vollständig (z.B. bei Selbständigen), ist die private Berufsunfähigkeits­versicherung das tragende Fundament der persönlichen Absicherung. Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer dann eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente.

Ganz kurz gesagt

  • Eine existenzielle Versicherung zur persön­lichen Vorsorge
  • Unverzichtbar für Selbständige, die ansonsten völlig unab­gesichert sind
  • Verträge und Konditionen sind für Laien im Detail kaum vergleichbar
  • Skepsis gegenüber Vergleichs­portalen und Test­ergeb­nissen ist angebracht
  • Unbedingt auf indivi­duelle Zusatz­verein­barungen im Vertrag achten

Unsere Konzepte & Lösungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wesentliches Element der persönlichen Vorsorge. Aber eben nur eines. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle weiteren Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine zur Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Sind Sie in irgendeiner Form Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei dieser Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch eine spezielle Klausel die Dienstunfähigkeit als zusätzlicher Leistungsauslöser für die Zahlung der versicherten Rente definiert.

Berufsunfähigkeit ist schwer zu fassen

Die Berufsunfähigkeitsbedingungen verschiedener Gesellschaften und deren Tarife korrekt zu interpretieren, zu bewerten und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen, wird für Sie als Verbraucher nahezu unmöglich sein. Selbst für qualifizierte und spezialisierte Juristen ist dies ein schwieriges Unterfangen. Es beginnt schon damit, dass keine einheitliche Definition der "Berufsunfähigkeit" besteht.

Im Leistungsfall werden neben den Versicherungsbedingungen viele Aspekte berücksichtigt: Ihre individuelle gesundheitliche Situation, Ihre berufliche Tätigkeit, so wie sie von Ihnen zuletzt im gesunden Zustand ausgeübt wurde, und vieles mehr.

Lässt sich die Qualität von Berufsunfähigkeitsversicherungen überhaupt vergleichen? Nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaften einen umfassenden, einheitlichen und nach wissenschaftlichen Kriterien erstellten Fragenkatalog zu ihren angebotenen BU-Tarifen vollständig und richtig beantworten. Wichtig ist dabei besonders die juristisch eindeutige Fragestellung, die dem Versicherer im Leistungsfall möglichst kein "Hintertürchen" offen lässt.

Sparteninformationen

Externe Quellen rund um die Berufsunfähigkeit

Achtung mit Sternchen, Smilies und Noten

In der Presse (inklusive der Stiftung Warentest / Finanztest und Vergleichsportalen) werden Berufs­unfähigkeits-Versicherungen (und nicht nur diese) gerne auf bunte Sterne, Smilies oder Schulnoten reduziert. Dies stellt keine verlässliche Information dar und gewährleistet erst recht keine bedarfs­gerechte Entscheidung entsprechend Ihren individuellen Anforderungen!

Diese so genannten "Ratings", "Rankings", "Tests" und "Versicherungs­vergleiche" von Berufs­unfähigkeits­versicherungen weisen darüber hinaus zum Teil nicht nur gravierende fachliche Mängel auf, sondern bieten Ihnen auch keinerlei vertragliche Rechts­verbindlichkeit.

Siehe hierzu auch unsere Blog-Beiträge zu den dilettantischen Tests von Finanztest und zum Versagen des Verbraucher­schutzes.

Äußerst sinnvoll: Ein Vertrag mit einer Individualvereinbarung Strixner iv®

Aus diesem Grunde wurde die Strixner iv (früher iv-Individualvereinbarung) ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um Leistungskataloge einzelner Berufsunfähigkeitstarife mit Erläuterungen und Klarstellungen, die eine Auslegung der Vertragsbedingungen ermöglicht und einen objektiven Vergleich einzelner Aussagen der Versicherungsunternehmen erlaubt.

Besonders wichtig ist die Rechtsverbindlichkeit. Sofern die Strixner iv im Antrag unter "Besondere Bedingungen" vermerkt wurde, ist sie Vertragsbestandteil Ihres Berufsunfähigkeits-Versicherungsschutzes. Die im Rahmen der Strixner iv gemachten Aussagen sind damit verbindlich und verschaffen Ihnen als Versicherungsnehmer eine vorteilhaftere Rechtsposition.

Lehnt ein Versicherer die Strixner iv ab, ist äußerste Vorsicht geboten! Infolge der unausweichlichen und präzisen Fragestellungen haben einige Gesellschaften ihre Zusage, die Strixner iv als Vertragsbestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu akzeptieren verweigert bzw. später wieder zurückgezogen. Einige Gesellschaften wollen zu diesem Fragebogen sogar überhaupt keine Stellung beziehen.

Wir schlussfolgern daraus, dass es vielen Gesellschaften nicht sehr daran gelegen ist, dass der Versicherungsnehmer mit der Strixner iv weitestgehend streitfrei zu seinen Leistungen kommt, wenn er berufsunfähig wird...

Gesellschaften nennen vordergründig betrachtet meist plausible Begründungen, warum sie die Strixner iv nicht als Bestandteil des Vertrags akzeptieren. Tatsächlich handelt es sich aber in der Regel um fadenscheinige Erklärungen. Sprechen Sie lieber mit uns, Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler darüber!

Keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Strixner iv®!

Wir empfehlen aus diesem Grunde nur solche Gesellschaften, die nicht nur grundsätzlich schon kundenfreundliche Bedingungen bieten, sondern konsequent auch die Strixner iv rechtssicher als Vertragsbestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung akzeptieren.

  • Präsentation der iv-Individualvereinbarung® (PDF)
    Informationen des "Herstellers" der Individualvereinbarung zu den wissenschaftlichen Hintergründen der iv-Individualvereinbarung® sowie zur Objektivität, Normung, Qualität und der Relevanz für die Praxis. Die iv-Individualvereinbarung® heißt inzwischen Strixner-iv®, die inhaltlichen Aspekte haben sich aber in keiner Weise geändert.

Qualitätskriterien für die Auswahl des passenden BU-Versicherungsschutzes sind

  • flexible Gestaltungsmöglichkeiten des Tarifes,
  • sinnvolle Optionen auf Erhöhung des Versicherungsschutzes (Nachversicherungsgarantien),
  • Klauseln für bestimmte Berufsguppen oder Risikosituationen,
  • die Erfahrung des Versicherers in der anspruchsvollen Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • nicht zuletzt ein günstiger Beitrag,
  • und weiteres mehr.

Erklärvideo zu Strixner iv. Informieren Sie sich über die Strixner iv, den Königsweg zur Berufs­unfähigkeits­versicherung.

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Hengstenberg & Partner,

Nutzen Sie unsere umfassende Kompetenz im  Berufsunfähigkeitsschutz

Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie Ihr ganzes Arbeitsleben lang begleiten soll, ist eine umfassende Beratung unumgänglich. Die qualitativen Unterschiede der vielen Anbieter und Tarife sind so bedeutend, dass ein reiner Prämienvergleich keinen Anhaltspunkt für die Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes bietet.

Wir sind Ihr Ansprechpartner