Eine Diensthaftpflichtversicherung versichert Sach- und Personenschäden, die der Versicherungsnehmer während seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten fahrlässig zufügt. Aufgrund der besonderen Haftungssituation sollte jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung haben.
Doch nicht nur gegenüber unabhängigen Dritten, sondern auch gegenüber Ihrem Dienstherren können Sie haftpflichtig gemacht werden. Dann übernimmt die Diensthaftpflicht die Prüfung sowie Regulierung begründeter beziehungsweise die Abwehr unbegründeter Schadensersatzforderungen.
In den meisten Fällen kann die Diensthaftpflichtversicherung in eine Privathaftpflichtversichurng integriert werden.
Was ist versichert?
Versichert sind Sach- und Personenschäden, die der Versicherungsnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten oder dem Dienstherrn fahrlässig zufügt.
Zuerst wird geprüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Die entstehenden Kosten (bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit) werden von der Haftpflichtversicherung übernommen. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen und Versicherungssummen.
Ganz kurz gesagt
- Haftet für Schäden, die Dritte oder der Dienstherr bei ihrer dientstlichen Tätigkeit erleiden
- Obligatorisch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Deckungserweiterungen
Die Versicherungsabdeckung kann auf Vermögensschäden, Verlust von Dienstschlüsseln, Dienstfahrzeug-Regress und mehr erweitert werden.
Weitere Quellen zur Diensthaftpflichtversicherung
Informieren Sie sich zur Diensthaftpflicht anhand unserer Broschüren:
- Diensthaftpflichtversicherung – Spezielle Absicherung im öffentlichen Dienst (PDF)
Sparteninformation zur Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Schadenbeispielen aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtigen Tipps. - Vermögensschadenhaftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes (PDF)
Sparteninformation zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Schadenbeispielen aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtigen Tipps.
Konzepte & Lösungen
Die Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein obligatorischer Baustein zur Minderung von Haftungsrisiken. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihre Haftung zu entschärfen.