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Wohngebäude einer Schnecke

Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist unmöglich. Das sind Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen.

Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung?

Essenziell für alle Hausbesitzer und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften.

Was ist versichert?

Versichert ist Ihr Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

Ganz kurz gesagt

  • Versichert Ihr Wohn­gebäude an sich sowie dazu­gehöriges "Zubehör"
  • Sollte für umfas­senden Schutz durch weitere Versiche­rungen ergänzt werden
  • Eine essen­zielle Ver­siche­rung ange­sichts der möglichen Schaden­summen

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

Die richtige Versicherungssumme

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Informationen auf der Seite Angebot und Abschluss.

Achten Sie ganz besonders darauf, dass der Versicherer im Versicherungsschein (Police) den "Verzicht auf Einwand der Unterversicherung" dokumentiert. Voraussetzung ist die korrekte Wertermittlung des Gebäudes bei Vertragsabschluss.

Weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung

Wir haben Ihnen umfangreiche Broschüren und Informationen zur Wohngebäudeversicherung zusammengestellt:

Sparteninformationen

Beratungshilfen

Externe Quellen zur Versicherung von Wohngebäuden

Gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern

Bitte beachten Sie die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Gebäuden! Diese Pflicht besteht für beispielsweise in Bayern für Gebäudeneu- und -umbauten beispielsweise seit 2013, bestehende Gebäude mussten in einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2017 nachgerüstet werden.

Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag von Barbara Henning: Rauchmelder jetzt – egal ob vorgeschrieben oder nicht!

Konzepte & Lösungen

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Baustein für die Absicherung Ihres Hab und Guts. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihr Eigentum zu schützen.

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Lassen Sie sich von uns beraten

Die Wahl des richtigen Versicherers und des passenden Deckungskonzeptes für die Wohngebäudeversicherung ist grundlegend für eine reibungslose Abwicklung im Schadenfall. Lassen Sie sich von uns den passenden Vorschlag erstellen!

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