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Beitrags-Archiv
4. Juli 2013
Scharfe Kritik an den Testmethoden von Finanztest bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung
Kalt erwischt hat es die Zeitschrift Finanztest, die in ihrem Juli-Heft mit einem Test von Berufsunfähigkeits-Versicherungen punkten wollte. Denn der Versicherungsmakler und Blogger Matthias Helberg bezeichnete diesen Test als "dilettantisch gemacht" und wurde damit sogar im Handelsblatt und vielen anderen Medien erwähnt. Unsere Meinung: Helberg hat auf ganzer Linie recht!
Bei Hengstenberg & Partner sehen wir seit Jahren mit Unbehagen, wie einfach es sich die Zeitschrift Finanztest bei einigen Tests von Versicherungen macht: Da wird ein kompaktes Bündel von Testkriterien gebildet und dann als pauschale Messlatte für einen breit angelegten Versicherungsvergleich angewandt. Am Ende stehen die bekannten Noten, die als Orientierung für die Verbraucher gedacht sind und die sich natürlich medienwirksam publizieren lassen. Vielleicht haben auch Sie sich schon einmal von solchen Versicherungsvergleichen beeinflussen lassen?
Vorsicht bei Versicherungstests
Dass man bei solchen Testvergleichen sehr vorsichtig sein oder besser gleich ganz die Finger davon lassen sollte, hat jetzt Matthias Helberg, Versicherungsmakler und Blogger aus Osnabrück, schonungslos offen gelegt.
So kann er zeigen, dass Finanztest beim aktuellen Test von Berufsunfähigkeits-Versicherungen wichtige Klauseln gleich reihenweise einfach übergangen hat. Das allein wäre schon ein Unding, doch es kommt noch schlimmer: Matthias Helberg weist nach, dass Finanztest bei einigen als wichtig erachteten Klauseln gar nicht näher geprüft hat, ob diese im gewählten Beispielfall überhaupt greifen würden (was bei drei mit "sehr gut" bewerteten Gesellschaften prompt nicht der Fall ist).
Für Versicherungskunden kann es also ein böses Erwachen geben, wenn sie sich vorschnell auf Finanztest und das Urteil "sehr gut" verlassen. Denn mit nur oberflächlich zusammengestellten und nicht professonell geprüften Testkriterien ist gerade bei der Versicherung zum Risiko der Berufsunfähigkeit nun wirklich kein aussagekräftiges Testurteil möglich.
Der eigentliche Kern des Problems liegt nach unserer Auffassung darin, dass Finanztest meint, jedes Finanzprodukt dem immer gleichen Testschema unterwerfen zu können. Diese Methodik versagt jedoch doppelt, da es nicht nur auf die Komponenten des Finanzproduktes selbst ankommt, sondern auch auf die individuelle Lebens- bzw. Gesundheitssituation des Kunden. Dann nämlich wird es schnell sehr komplex und mit ein paar schlichten Tabellen bekommt man das nicht mehr in den Griff, insbesondere nicht wenn es um das Risiko der Berufsunfähigkeit geht.
Wie aber macht man es besser? Wie kommt der Kunde zum für ihn bestmöglichen Versicherungsschutz?
Die "Individualvereinbarung" als Messlatte
Wir bei Hengstenberg & Partner setzen bei Versicherungsfragen zur Berufsunfähigkeit auf die iv-Individualvereinbarung®. Dahinter steckt ein Katalog mit rund 1.000 Fragen, Begriffen, Definitionen und Erläuterungen, die von den von uns angefragten Versicherungsgesellschaften beantwortet werden und im Falle eines Vertragsschlusses einzelvertraglich Bestandteil des Vertrages werden.
Dieser Fragenkatalog ist eine Arbeit mehrerer Experten aus der Versicherungswirtschaft, die damit verbindliche Ja-Nein-Antworten hinsichtlich der Versicherungsbedingungen erreichen wollten und konnten, so dass sich für jeden konkreten Fall ein sehr klares Bild in Bezug auf die versicherten Risiken ergibt. Erst auf dieser Basis sind Angebots-Vergleiche sinnvoll möglich!
Denn erst damit zeigt sich, welche Risiken eine Gesellschaft zu übernehmen bereit ist und das kann dann mit dem persönlichen Anforderungsprofil des Kunden abgeglichen werden. Je nach Situation bietet sich einem bestimmten Kunden eine Gesellschaft als optimaler Versicherungspartner an, die für einen anderen Kunden völlig inakzeptabel wäre. Es kommt eben immer auf das individuelle Risikoprofil des Kunden in Kombination mit dem Risikoübernahme-Versprechen einer Gesellschaft an.
Besser gleich zum Makler
Streng genommen dürfte es deshalb für komplexe und hochgradig individuelle Versicherungen wie der gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit schlicht keine Tests in Heften wie Finanztest geben.
Unsere Kunden wiederum können sich darauf verlassen, dass sie auf der Basis der iv-Individualvereinbarung® den persönlich bestmöglichen Versicherungsschutz bekommen. Einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor stellt dabei die Tatsache dar, dass seit der Einführung der Vereinbarung als fester Vertragsbestandteil - soweit uns bekannt ist - in keinem einzigen Schadensfall prozessiert werden musste.
Wie Sie zu einer guten Berufsunfähigkeits-Versicherung unter Einschluss der iv-Individualvereinbarung® kommen, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch.
Datum: 4. Juli 2013
Kategorien: Hengstenberg, Vorsorge, In den Medien, Berufsunfähigkeit
4 Kommentar(e) zu diesem Beitrag - schreiben Sie auch einen!
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Weiss, Hanjörg schrieb am 8. Juli 2013
Es wird ebenfalls vermerkt, dass BUZ Versicherungen mit zu den am häufigsten erstrittenen Versicherungen gehört. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen!! Was nutzt eine Versicherung, wenn diese im Bedarfsfall nicht zahlt. Und wer kann wirklich ermessen, ob eine Einstufung von 51% oder 49% vorliegt, jedoch diese Trennlinie zwischen Haben und Nicht-Haben entscheidet. vor diesem Hintergrund sind die Prozeßquoten der Versicherungen ein erhebliches Entscheidungskriterium und nicht ob z.B. beurteilt wird, ob nach 1 Tag ein Antwortschreiben vorliegt.
Meinerseits entsteht auch der Eindruck, dass bei einer Schadensfallquote z.B. 4 - 5% im Bereich "nicht körperlich Arbeitend" die zugesagten Leistungen nach einem normalen 3-Satz überhaupt ausreichen können, wenn Vertrieb-, Verwaltung-, Risikozuschlag- und andere Kosten hinzu kommen. Oder die Versicherer nutzen dies als Trittbrett wie dies aus dem Bereich der KFZ-Versicherungen bekannt ist. Jedoch muß hier Vorsicht geboten sein, wenn unrealistische Preise gelistet und als Auswahlkriterium genommen werden. Fällt auch nur ein Baustein dabei heraus, so kippt das gesamte Kartenhaus.
Kurschewitz, Andrik (H+P) schrieb am 25. Juli 2013
Wenn die iv-Individualvereinbarung als Vertragsbestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung dokumentiert ist, wird die "Grauzone" bei der Leistungsfallprüfung ganz erheblich verringert und damit automatisch auch das Prozessrisiko deutlich gesenkt! Unseres Wissens gab es bisher keinen einzigen Leistungsfall einer BU mit iv-Individualvereinbarung, der vor Gericht ausgefochten werden musste.
Gesellschaften, die die iv-Individualvereinbarung akzeptieren, zeichnen sich ohnehin schon durch sehr lange Erfahrung, außerordentliches Know-How, saubere Kalkulationen und Kundenfreundlichkeit aus. Diese Voraussetzungen braucht eine Gesellschaft auch, damit sie weiß, was sie tut wenn sie die iv-Individualvereinbarung akzeptiert...
Nicht umsonst gibt es im Kreise dieser Gesellschaften auch einige, die auf die Anwendung des § 163 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) (Beitragsanpassung) verzichten! Ohne solide Unternehmenskennzahlen und ohne saubere Kalkulation wäre das nicht möglich.
Egal von welcher Seite man es beleuchtet: Niemals eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne iv-Individualvereinbarung abschließen!
Kurschewitz, Andrik (H+P) schrieb am 22. Juli 2015
Der Dilettantismus der Stiftung Warentest geht in die nächste Runde.
Unsere Versicherungsmaklerkollegen Sven Hennig und Matthias Helberg schreiben jeweils in ihrem Blog:
Stiftung „Dilettanztest“ mit neuem Test zur Berufsunfähigkeit in der Ausgabe Finanztest 08/2015
BU-Test 2015: Stiftung Warentest zeigt sich berufsunfähig
Jan schrieb am 23. Juli 2015
Köstlich zu lesen der Beitrag von Sven Hennig! Das ist wohl endgültig der Beweis, dass das vor zwei Jahren kein Ausrutscher von Finanztest war, sondern dass die ernsthaft von ihren Tests überzeugt sind und sich nicht beirren lassen…