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Beitrags-Archiv

22. August 2013

Kostenrisiko ohne Rechtsschutz: Prozesskosten-Absetzbarkeit stark eingeschränkt

Wer bislang keine Rechtsschutzversicherung hatte, konnte darauf vertrauen, dass er die Kosten eines Zivilprozesses steuerlich geltend machen konnte. Doch von nun an lässt die Finanzverwaltung die Absetzbarkeit von Prozesskosten nur noch zu, wenn es um die Existenzgrundlage geht.

Justiz in Deutschland. Finanzverwaltung

Rechtliche Streitigkeiten sind immer eine ärgerliche Angelegenheit, zumal sie mit erheblichen Kostenrisiken verbunden sein können. Denn selbst wenn ein Prozess gewonnen wird, kann es sein, dass man auf seinen Kosten sitzen bleibt, etwa weil der Prozessgegner mittellos ist.

In der Vergangenheit gab es für solche Fälle Hilfe im Steuerrecht: Die Kosten eines Zivilprozesses konnten steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Prozess "nicht mutwillig angestrengt wurde", entschied der Bundesfinanzhof im Jahr 2011.

Jetzt ändert sich das. Die Finanzverwaltung lässt künftig die steuerliche Absetzbarkeit nur noch in solchen Fällen zu, in denen der Prozess die Existenzgrundlage berührt. Das aber dürften nur die wenigsten Fälle sein, zumal es hier Interpretationsspielräume gibt und damit Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt möglich sein können. Erschwerend kommt hinzu, dass erst vor kurzem die Kosten für Anwälte gestiegen sind. 

Deshalb ist es besser, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Sprechen Sie mit uns darüber: Moderne Rechtsschutz-Konzepte müssen nicht teuer sein, können aber viel Ärger abfedern.

Autor: Das H&P-Team Datum: 22. August 2013

Kategorien: Sachversicherung

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