Qualitätsurteil Assekurata: exzellent

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Beitrags-Archiv

11. Dezember 2014

Drohnen immer nur mit Versicherung fliegen lassen!

Drohnen sind gerade ein sehr beliebtes Spielzeug und werden in diesem Jahr vermutlich oft als Geschenk unterm Weihnachtsbaum liegen. Damit die Freude am Fliegen mit Ihrer Drohne nicht geschmälert wird, hier ein paar wichtige Tipps.

Drohnen müssen versichert sein

Früher haben wir als Kinder im Herbst gerne Drachen steigen lassen. Heute liegen die Ansprüche nicht selten höher, da muss es schon eine Drohne sein. Aber nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene können sich für die modernen Fluggeräte begeistern.

Für die Flugpraxis gilt es jedoch ein paar Dinge zu beachten, wenn man böse Überraschungen vermeiden möchte.

Drohnen sind nicht automatisch mitversichert

Wer sich darauf verlässt, dass seine Haftpflichtversicherung mögliche Schäden durch den Einsatz einer Drohne abdeckt, liegt in den meisten Fällen falsch! Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen haben die Versicherer die kleinen Fluggeräte vom Versicherungsschutz in der Haftpflichtpolice ausgenommen.

Darüber hinaus besteht inzwischen sogar eine Versicherungspflicht für diese Fluggeräte, so dass man sich auf jeden Fall darum kümmern muss. Wer also eine Drohne als Weihnachtsgeschenk ins Auge fasst, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein.

Unsere Empfehlung zum Versicherungsschutz: Eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung macht oft keinen Sinn, weil das in vielen Fällen unverhältnismäßig teuer wird. Besser geeignet sind individuelle Policen für das Flugobjekt oder der Beitritt zu einem Modellfliegerverband (bei dem der Versicherungsschutz automatisch im Mitgliedsbeitrag enthalten ist).

Die Mitgliedschaft in einem Verband kann jedoch speziellen Auflagen unterworfen sein, etwa der Einschränkung der Flugzone auf bestimmte Flugareale bzw. Flugplätze. Flexibler sind die speziellen Haftpflichtpolicen für Drohnen, die man ab ca. 80,- Euro Jahresprämie bekommen kann.

Behördliche Genehmigungspflichten für Flüge

Mit der Versicherung allein ist es aber noch nicht getan. Es gilt auch behördliche Genehmigungspflichten bzw. Überflugverbote zu beachten (die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können).

Drohnenflüge für den rein privaten Einsatz sind zum Glück erst ab einem Startgewicht von 5 kg genehmigungspflichtig. Ist die Drohne entsprechen schwer, kann man sich die Flugerlaubnis beim örtlichen Ordnungsamt besorgen bzw. dort erfahren, welche Landesbehörde zuständig ist.

Doch auch die kleinen und leichten Drohnen dürfen nicht überall fliegen. Von Flugplätzen gilt es weiträumig Abstand zu halten. Daneben gelten spezielle Überflugverbote etwa für das Regierungsviertel in Berlin, militärische Anlagen und Sperrzonen sowie für Kernkraftwerke.

Kritisch könnte es auch beim Überfliegen privater Grundstücke werden, etwa wenn es sich um industrielle Werksanlagen handelt. Hier sollte man sich tunlichst nicht dem Vorwurf der Werksspionage aussetzen.

Drohnen mit Kameras sind besonders heikel

Drohne mit Kamera

Der Einsatz von Kamera-Drohnen sollte gut überlegt und gut versichert sein!

Das Fliegen einer Drohne ist eine Sache, eine andere ist die Tatsache, dass diese Geräte leicht mit Kameras oder auch einem Smartphone bestückt werden können. Mit solch einer Kamera-Drohne kann man aus der Höhe sehr komfortabel Fotos oder Videoaufnahmen machen.

Was technisch ziemlich einfach ist, kann in Deutschland zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Wir beschränken uns hier nur auf den Hinweis, dass schon bei der Frage der Versicherung dieser Aspekt Berücksichtigung finden muss (es gibt Policen mit oder ohne Deckung für Foto- bzw. Videoflüge).

Auf die urheberrechtlichen Besonderheiten bei Foto- und Videoaufnahmen mittels einer Drohne geht Spiegel-Online in einem Übersichtsartikel näher ein.

Ein Geschenk mit Folgekosten

Im Ergebnis sollte man sich also vor dem Kauf einer Drohne Gedanken machen. Egal ob Bauart Quadrocopter, Oktocopter, oder Multicopter. Egal ob Modell Parrot, Ardrone oder Phantom.

So reizvoll diese neuartigen Fluggeräte auch sein mögen, sie müssen versichert sein und eine ganze Reihe von flugrechtlichen bzw. urheberrechtlichen Regelungen beachten. Als Geschenk oder Mitbringsel sind sie deshalb nicht in jedem Fall geeignet.

Wer glaubt, leichtfertig auf eine Versicherung verzichten zu können, sollte sich auf YouTube mal ein paar Videos zu Drohenabstürzen anschauen. Eine der häufigsten Absturzursachen ist schlicht ein unvermittelt leer gewordener Akku.

Autor: Das H&P-Team Datum: 11. Dezember 2014

Kategorien: Sachversicherung

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