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Beitrags-Archiv
19. September 2013
Plädoyer für die Rürup-Rente
Unter den Vorsorge-Produkten nimmt die Rürup-Rente (Basisrente) eine Sonderstellung ein. Sie ist in der Ansparphase außerordentlich flexibel und steuerlich absetzbar. Dennoch hat sie bis heute nur relativ wenig Anhänger gefunden. Dabei eignet sich die Rürup-Rente sehr gut als Beimischung zur Altersvorsorge von Selbständigen.
Die Rürup-Rente ist ein Vorsorgeprodukt, dessen Potenzial vielfach verkannt wird. Denn am Markt hat es gegenüber der viel populärer gewordenen Riester-Rente eindeutig das Nachsehen. Dabei hätte die Rürup-Rente insbesondere unter Selbständigen und Freiberuflern viel mehr Beachtung verdient: Sie ist ausgesprochen flexibel in der Ansparphase und genießt zudem das Privileg der steuerlichen Absetzbarkeit.
Flexibel sparen und dabei Steuern sparen
Solange angespart wird, können jährlich bis zu 20.000,- Euro (bei Ehepaaren doppelter Betrag) eingezahlt werden - durch laufende Beitragszahlung, Einmalzahlungen bzw. Zuzahlungen oder eine Kombination aus beidem. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Selbständige schwankende Einnahmen haben können und deshalb an ihre Liquiditätssituation angepasste, flexible Zahlungen leisten möchten.
Alle Einzahlungen sind steuerlich absetzbar, auch wenn der Sonderausgabenabzug bereits ausgeschöpft ist - was die Regel sein dürfte. Das macht das Produkt für Gutverdiener interessant, die wissen, dass sie in der Rentenphase eine geringere Steuerbelastung haben werden.
Bei Selbständigen bzw. Existenzgründern, die eher wenig verdienen oder noch überhaupt nicht absehen können, wie ihre steuerliche Situation im Alter aussehen wird, raten wir von der Rürup-Rente tendenziell ab und empfehlen eher andere Produkte für die Altersvorsorge.
Das Langlebigkeitsrisiko absichern
Eine Besonderheit der Rürup-Rente stellt die Tatsache dar, dass sie ausbezahlt wird, solange der Versicherungsnehmer lebt (Prinzip der Leibrente). In diesem Punkt gleicht sie der gesetzlichen Rentenversicherung.
Natürlich muss sie in dieser Phase versteuert werden. Dabei unterliegt die Versteuerung einer Staffelregelung, d. h. je später das Kelenderjahr des Rentenbeginns, desto mehr muss von der Rürup-Rente versteuert werden. Ab einem Rentenbeginn von 2040 an muss sie voll versteuert werden.
Vertragliche Restriktionen beachten
Bei so vielen Vorteilen dürfen die Nachteile nicht verschwiegen werden: Die Rürup-Rente hat kein Kapitalwahlrecht, d. h. in der Rentenphase gibt es nur die (lebenslange) Rente. Dazu kommt, dass sie nur eingeschränkt an Angehörige übertragen oder vererbt werden kann.
Hierin mag der Hauptgrund liegen, dass sich bislang so wenige Menschen für dieses Konzept entscheiden konnten. Der durchaus wichtige Vorteil der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ist eben nicht ganz einfach einzuschätzen.
Sprechen Sie deshalb mit uns. Wir sehen die Rürup-Rente in erster Linie als sinnvolle Beimischung für die Vorsorgeplanung von Selbständigen. Entscheidend ist, dass Sie ein stimmiges Gesamtkonzept bekommen, bei dem sich mehrere Bausteine sinnvoll ergänzen. Dann macht auch die Rürup-Rente und unser Plädoyer für dieses Produkt sehr wohl Sinn.
Datum: 19. September 2013
Kategorien: Vorsorge
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