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Holzsteg über Wasser

05 | Grundlagen unserer Zusammenarbeit

Seit fast 40 Jahren stehen wir unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Als Grund­lage für eine rechtlich saubere Zusammen­arbeit sind auch einige Formali­täten notwendig.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern, die in vertrag­licher Abhängigkeit zu den Versicherungs­gesell­schaften stehen und deren Erfüllungs­gehilfen sind, stehen wir als unab­hängiger Versicherungs­makler auf Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen.

Nach dem soge­nannten Sachwalter­urteil des Bundes­gerichtshofs (BGH) vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) gilt der Versiche­rungs­makler als Sachwalter und treuhänderischer Bundes­genosse seines Kunden. Nur ihm gegenüber ist er verpflichtet.

Darüber hinaus leistet der Versicherungs­makler seinem Kunden gegenüber Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB und steht damit in einigen Bereichen auf einer Stufe mit Frei­beruflern wie z.B. Rechts­anwälten, Steuer­beratern, Wirtschafts­prüfern.

Mann blickt in den Sonnenuntergang
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Klare, schriftliche Verein­barungen sind sinnvoll

Aufgrund dieser Vertrauens­s­tellung ist es für Sie und uns wichtig und sinnvoll, die Grund­lagen unserer Zusammen­­arbeit schriftlich zu fixieren und die wesent­lichen Aspekte des Versiche­­rungs­­makle­r­mandates klar zu kommuni­zieren.

Andrik Kurschewitz
Geschäftsführer und Gesellschafter

Regelmäßig entstehen dabei Fragen, Unsicher­heiten oder Fehlein­schätzungen im Zusammen­hang mit Makler­vertrag und Maklervollmacht. Wir geben Ihnen deshalb auf den nach­folgenden Seiten nähere Informationen zu formellen Fragen und zu den praktischen Aspekten der Bevoll­mächtigung.

Wichtige Dokumente und Verträge gleich zu Beginn

Auf den folgenden vier Seiten der Bedienungsanleitung erfahren Sie mehr zu folgenden Dokumenten und Verträgen:

  • Versiche­rungs­makler­vertrag und unsere AGB
    Dieser Vertrag regelt unser "Innen­verhältnis" – also das Rechts­verhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Makler.
  • Versiche­rungs­makler­vollmacht
    Diese Vollmacht legitimiert uns im "Außenverhältnis" – sie beschreibt also die Willens­erklärungen, die wir für Sie gegenüber den Versiche­rungs­unter­nehmen abgeben können.
  • Basisinformationen
    In unseren Basis­informationen geben wir Ihnen grund­legende Hinweise zu den einzelnen Versicherungs­sparten und wichtige Informationen zu Obliegen­heiten und Verhaltens­regeln, damit in Schaden­fällen der volle Anspruch auf die Versiche­rungs­leistungen nicht gefährdet wird.
  • Letter of Intent
    Diese Absichts­erklärung beinhaltet verschiedene Regeln, damit unsere Zusammenarbeit reibungslos und erfolgreich verläuft.
Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Wozu so viele Verträge?

Versiche­rungs­makler­vertrag, Versiche­rungs­makler­vollmacht und Basis­informa­tionen sind die Grund­lagen für unsere zukünftige Zusammen­arbeit, ohne die es nicht geht. Der Letter of Intent ist unser persönliches Anliegen. Gerne erklären wir Ihnen mehr.

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