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Schafherde auf einer Wiese

Tier­kranken­ver­sicherung

Eine Tierkrankenversicherung eignet sich für jeden Halter eines versicherbaren Tiers, der daran interessiert ist, die anfallenden Behandlungskosten für sein Tier planbar und zu einer überschaubaren Belastung zu machen.

Haustiere sind Familienmitglieder

Haustiere sind Familienmitglieder! Jeder, der ein Haustier hat, wird das bestätigen können. Und wie Familienmitglieder bringt man auch seine Tiere zum Arzt, wenn ihnen etwas fehlt. Die für die Behandlung entstehenden Kosten haben es oft in sich und sind zudem meist nicht eingeplant. Eine Tierkrankenversicherung hilft dabei, die Tierliebe und den eigenen Geldbeutel in harmonischeren Einklang zu bringen.

Ganz kurz gesagt

  • Leistet für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen (inkl. Vor-­ und Nachbehandlung)
  • Zusätzliche Leistungen sind versicherbar

Welche Leistungen sind versicherbar?

Je nach gewähltem Versicherungsunternehmen und Tarif übernimmt eine Tierkrankenversicherung übernimmt anfallende Kosten für medizinisch notwendige

  • ambulante Behandlungen
  • stationäre Behandlungen
  • Operationen (inkl. Vor-­ und Nachbehandlung)

Je nach gewähltem Versicherungsunternehmen und Tarif sind zusätzlich versicherbar:

  • Vorsorgemaßnahmen, z.B. Impfungen
  • Kastration, Sterilisation

Der Beitrag ist abhängig vom Versicherungsumfang, reine Operationskostenversicherungen sind beispielsweise deutlich günstiger, als Versicherungen mit Vollschutz.

Die Leistung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bis zum Wievielfachen des dort gelisteten Satzes geleistet wird, variiert von Tarif zu Tarif.

Was ist zu beachten?

  • In der Regel besteht eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn, d.h. Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Wartezeit eintreten, sind nicht versichert. Teilweise können auch besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen bestehen.
  • Für bereits geplante, erforderliche oder angeratene Behandlungen oder Operationen lässt sich kein Versicherungsschutz darstellen.
  • In manchen Tarifen kann eine summarische Obergrenze für die jährlich übernommenen Kosten vorgesehen sein.
  • Bei einigen Versicherern sind bestimmte Vorerkrankungen nicht versicherbar.
  • Häufig gibt es für einen Vertragsabschluss ein Mindestalter (z.B. 2 Monate) oder ein Höchsteintrittsalter (z.B. 9 Jahre).
  • Das Tier muss zum Zeitpunkt der Behandlung eindeutig  als das in der Police versicherte Tier identifizierbar sein (Chip mit Chipnummer, eintätowierte Nummer).


 

Sparteninformationen zur Tierkrankenversicherung

Zielgruppeninformationen für private Tierhalter

Zielgruppeninformationen für Nutztierhalter

Konzepte & Lösungen

Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihr Eigentum zu schützen und denken Sie auch an die erforderlichen Haftpflichtversicherungen um Ihre Haftung zu entschärfen.

Denken Sie auch an die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden.

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