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Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr)

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ("Pflege-Bahr") wurde im Jahre 2013 eingeführt, um die ergänzende Pflegevorsorge durch die Bürger unseres Landes zu stärken.

Ergänzende Pflegevorsorge ist unentbehrlich

Im Jahre 1995 wurde in Deutschland die Pflegepflichtversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung installiert – allerdings war schon damals abzusehen, dass dieser wichtige und richtige Schritt nicht ausreichen würde, eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Umfragen zeigen zwar, dass in der Bevölkerung ein hohes Bewusstsein besteht, ergänzende Pflegevorsorge betreiben zu müssen – es passiert allerdings immer noch viel zu wenig, was die bie heute geringe Zahl von Pflegezusatzversicherungen zeigt.

Deshalb hat die Politik reagiert und Anfang 2013 die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung "Pflege-Bahr" eingeführt.

Wir bieten Ihnen die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung in drei Varianten an, die aufeinander aufbauen und die wir Pflege-Bahr solo, Pflege-Bahr plus und Pflege-Bahr extra genannt haben.

Ganz kurz gesagt

  • Zusätz­licher Bau­stein zur unzu­reichen­den Pflege­pflicht­versiche­rung
  • Komplexes Thema, das unbedingt einer Beratung bedarf
  • Bei H+P drei Varianten mit unter­schied­lichen Leistungs­niveaus

Pflege-Bahr solo – die kleinste Lösung

Ohne Gesundheitsprüfung und mit gesetzlicher Aufnahmegarantie: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine höhere Absicherung erhalten können.

Mit dem Pflege-Bahr ist die Politik aber viel zu kurz gesprungen. Ein Abschluss ist zwar ohne Gesundheitsprüfung und mit gesetzlicher Aufnahmegarantie möglich, die Pflegepflichtversicherung bleibt aber selbst mit ergänzendem Pflege-Bahr unverändert nur eine Minimalabsicherung für den Pflegefall.

Voraussetzungen für Pflege-Bahr

Eigenvorsorge mit dem Pflege-Bahr belohnt der Staat mit monatlich 5 Euro Zuschuss zum Beitrag.

Abschließen kann jeder, auch wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen (es besteht "Kontrahierungs­zwang" durch die Versicherer).

Die einzigen Voraussetzungen sind:

  • Das 18. Lebensjahr wurde vollendet,
  • es besteht noch keine Pflegebedürftigkeit und
  • es wurde noch niemals ein Antrag auf Leistungen aus einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung gestellt.

Nach einer Wartezeit von 5 Jahren besteht Leistungsanspruch im Pflegefall – auch für Personen, die innerhalb dieser Wartezeit pflegebedürftig geworden sind.

Was Sie jedoch beachten sollten

Der Pflege-Bahr ist ein kleiner 2. Schritt nach Einführung der Pflegepflichtversicherung im Jahre 1995. Aus unserer Sicht müssen aber folgende Punkte bedacht werden:

  • Pflege-Bahr ist nur ein weiterer Tropfen auf den heißen Stein, zusammen mit der Pflegepflichtversicherung wird immer noch keine ausreichende Absicherung erreicht.
  • Es gibt Konstruktionsfehler, deren Ursachen darin liegen, dass die Versicherer Vorgaben der Politik einhalten müssen, damit das Produkt förderfähig ist. Beispielsweise gibt es keine Beitragsbefreiung im Pflegefall. Wer da wohl nicht zu Ende gedacht hat...?
  • Der Kontrahierungszwang ist ein zweischneidiges Schwert. Siehe dazu den Beitrag in der Sendung "ARD Ratgeber Geld": Pflegekosten – Der neue Pflegebahr, in dem auch Peter Przybilla mit einigen kritischen Anmerkungen zu Wort kommt.

Pflege-Bahr solo

Aus unserer Sicht ist Pflege-Bahr solo (nur) für all diejenigen interessant, die aus gesundheitlichen Gründen keine höherwertige Absicherung erhalten können. Wenn Sie in diese Kategorie fallen, sollten Sie mindestens den Pflege-Bahr solo abschließen, zuvor aber prüfen, ob Sie wenigstens Pflege-Bahr plus erreichen können.

Pflege-Bahr plus – so viel sollte es mindestens sein

Ohne Gesundheitsprüfung und nur mit Gesundheitserklärung: Wenn Sie zwar keine volle Gesundheitsprüfung bestehen würden aber die unten beschriebenen Sachverhalte (Punkte 1. bis 7.) bestätigen können.

Bei unserem Pflege-Bahr plus wird der Pflege-Bahr solo mit einer Pflegeergänzungsversicherung gekoppelt, deren Leistungsvorteile auch auf den Pflege-Bahr "abstrahlen". Dadurch werden die Konstruktionsfehler des Pflege-Bahr teilweise ausgeglichen und das Leistungsniveau kann individueller gestaltet werden.

Können Sie nachfolgende Sachverhalte bestätigen?

Wurde bei Ihnen eine der nachfolgenden Krankheiten jemals ärztlich diagnostiziert?
  1. Es besteht keine Pflegebedürftigkeit und es wurde noch kein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt.
  2. Es besteht eine deutsche gesetzliche Pflegepflichtversicherung (soziale Pflegepflichtversicherung oder private Pflegepflichtversicherung).
  3. Innerhalb der letzten 5 Jahre wurde von keinem Versicherungsunternehmen ein Antrag auf Pflegezusatzversicherung abgelehnt.
  4. Es besteht keine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50.
  5. Keine der folgenden Krankheiten wurde in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt und es wurde keine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten:
    1. Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems: Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
    2. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems: Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
    3. Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen: insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
    4. Erkrankungen des Immunsystems: HIV-Infektion, AIDS
    5. Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems: Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
    6. Genetische Erkrankungen: Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
    7. Sonstige Erkrankungen: Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden)
  6. Innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung erfolgte keine Erstdiagnose und keine erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist das unproblematisch.
  7. Wenn eine psychische Erkrankung vorlag, ist die Behandlung abgeschlossen und hat nicht länger als 2 Monate gedauert, z.B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).  Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.

Pflege-Bahr plus

Wenn Sie die vorgenannten Sachverhalte (Punkte 1. bis 7.) bestätigen können, sollten Sie wenigstens den Pflege-Bahr plus abschließen, zuvor aber prüfen, ob Sie sogar den Pflege-Bahr extra erreichen können.

Falls Sie mindestens einen der genannten Sachverhalte nicht bestätigen können, wird der Pflege-Bahr solo die einzige Möglichkeit für Sie sein, wenigstens eine gewisse ergänzende Absicherung für den Pflegefall zu erreichen. In diesem Falle sollten Sie aber auch nicht zögern, einen Pflege-Bahr solo abzuschließen.

Pflege-Bahr extra – eine leistungs­stärkere Variante

Mit Gesundheitsprüfung: Wenn eine "normale" Gesundheitsprüfung (Antragstellung mit Gesundheitsfragen) kein Problem darstellt.

Der Pflege-Bahr extra bietet Ihnen die gleichen Vorteile, wie der Pflege-Bahr plus, allerdings können wir Ihnen mit Pflege-Bahr extra mit Gesundheitsprüfung noch bessere Alternativen zur Verfügung stellen.

Pflege-Bahr extra

Wenn Sie die vorgenannten Sachverhalte (Punkte 1. bis 7. weiter oben) bestätigen können und auch eine "normale" Gesundheitsprüfung (Antragstellung mit Gesundheitsfragen) aus Ihrer Sicht kein Problem darstellt, sollten Sie wenigstens unseren Pflege-Bahr extra abschließen.

Lassen Sie sich zuvor aber von uns beraten, ob eine Pflegetagegeldversicherung die bessere Lösung für Ihren Bedarf ist.

Pflegetagegeldversicherung – eine noch leistungsstärkere Alternative

Mit Gesundheitsprüfung: Wenn eine "normale" Gesundheitsprüfung (Antragstellung mit Gesundheitsfragen) kein Problem darstellt.

Eine Pflegetagegeldversicherung bietet Ihnen im Vergleich zum Pflege-Bahr – egal ob in den Varianten solo, plus oder extra – umfassendere und flexiblere Möglichkeiten zur Vorsorge für den Pflegefall ohne gesetzliche Gestaltungsvorgaben.

Pflegetagegeldversicherung

Wenn Sie eine Pflegevorsorge ohne gesetzliche Gestaltungsvorgaben bevorzugen und sich ohne die Kompromisse des Pflege-Bahr absichern möchten, sollten Sie von uns zu einer Pflegetagegeldversicherung beraten lassen.

Dann sollten Sie es aber auch gleich richtig machen und mit uns über das Pflegekautionskonto sprechen!

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Pflegekautionskonto

Im Gegensatz zu Pflege-Bahr, Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung, die "nach Art der Krankenversicherung" kalkuliert sind, haben wir unser Pflegekautionskonto auf der Grundlage einer Pflegerentenversicherung konzipiert, die "nach Art der Lebensversicherung" kalkuliert ist.

Dieser "kleine" Unterschied erlaubt die Gestaltung eines Absicherungsmodells, mit dem Sie auf eine einzigartige Art und Weise für den Pflegefall vorsorgen und Ihr Familienvermögen schützen können.

Lassen Sie sich überraschen und informieren Sie sich über unser Pflegekautionskonto, das immer leistet, auch wenn der Pflegefall nicht eintritt!

Andrik Kurschewitz
Geschäftsführer und Gesellschafter

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Kompetenz

Gerade bei einer Pflegeversicherung, die Sie Ihr ganzes Leben lang begleiten soll, ist eine umfassende Beratung unumgänglich. Die qualitativen Unterschiede der einzelnen Modelle sind so bedeutend, dass ein reiner Prämienvergleich keinen Anhaltspunkt für die Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes bietet.

Hier sind ihre Ansprechpartner