Hengstenberg & Partner
Ecken und Kanten. Freche Farben.
Unkonventionell. Individuell.
Genau wie Sie. Und wir.
Neugierig? Entdecken Sie das runde Konzept hinter den eckigen Früchten!
Was kostet ein Versicherungsmakler?
Die Kosten für die Leistungen, die wir erbringen, sind mit den von den Versicherungsgesellschaften an uns gezahlten Courtagen (Provisionen) abgegolten. Deshalb entstehen Ihnen durch die Zusammenarbeit mit uns keine zusätzlichen Kosten.
Obwohl wir von den Versicherungen bezahlt werden, können wir dennoch unsere Unabhängigkeit von den Versicherern wahren. Denn auch diese wissen es zu schätzen, dass wir ihnen Arbeit abnehmen.
Immer wieder versuchen die einen oder anderen Kunden mit uns über unsere Courtagen zu verhandeln. Daher hier ein offenes Wort:
- Schlechte Idee 1: Sie lassen sich von uns beraten und schließen die empfohlene Versicherung dann direkt mit dem Versicherungsanbieter ab. Problem: Sie zahlen die gleichen Kosten, haben aber keinen Versicherungsmakler (uns), der für die Beratung und den Abschluss haftet und auch in Zukunft Verwalter Ihrer Versicherungen ist, Sie auf Änderungen bei den Produkten hinweist und Sie bei Änderungen Ihrer Lebenssituation berät.
- Schlechte Idee 2: Sie handeln mit uns, um die Courtage zu verringern oder 50/50 zu machen. Problem: Damit würden wir uns nach heutiger Gesetzeslage strafbar machen. Zudem ist die Courtage unsere einzige Verdienstquelle, von der wir Büroräume, Gehälter, Ausbildung etc. zahlen müssen. Eine Alternative ist eine Beratung auf Honorarbasis, das heißt Sie zahlen die Zeit, die die Beratungsleistung in Anspruch nimmt, was letzlich auch teurer kommen kann.
Wenn Sie sich von uns beraten lassen, kommt anschließend keine Rechnung, keine Honorarforderung. Unsere Kosten sind in den Vertragskosten bereits enthalten.
Vergleich zwischen Courtage- und Honorarmodell
Das Courtagemodell
Die Bezahlung eines Versicherungsmaklers erfolgt traditionell durch Courtagen (Provisionen), die in die Versicherungsprämien eingerechnet sind.
Bei diesem Modell sind alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag für die gesamte Dauer des Vertrages abgegolten. Der Aufwand für Beratung und Betreuung schwankt dabei je nach Produkt.
Courtagen im Sach-, Haftpflicht-, KFZ-, Rechtsschutzversicherungsbereich und in einigen anderen Sparten sind vielfach nicht kostendeckend, da hier der Beratungs- und Betreuungsaufwand häufig in keiner Relation zur Courtagehöhe stehen (z.B. erbringt eine Privathaftpflichtversicherung ca. 10-20 € Courtage).
Deshalb müssen die vom Versicherungsmakler zu erbringenden Leistungen durch Courtagen aus anderen Produkten (z.B. Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und andere Personenversicherungen) oder durch ein größeres Beratungs- und Betreuungsvolumen insgesamt ausgeglichen werden.
Das Honorarmodell
Die Honorierung erfolgt über die Vereinbarung eines zeit- und leistungsabhängigen Honorars, d.h. bei jeder Anfrage, jeder Beratung, jeder Dienstleistung läuft die Uhr und die Beratung und Betreuung wird zeitbasiert vergütet.
Hinsichtlich der Honorarhöhe bewegen wir uns in einem Bereich zwiwschen 100 € und 300 € pro Stunde (zzgl. MWSt.), je nachdem, ob es sich um Serviceleistungen oder um Beratungsleistungen handelt, wer die Beratung durchführt und je nach Thema und Komplexität.
Das Honorar ist unabhängig vom Abschluss eines Vertrages fällig, wobei beim Abschluss eines Vertrages eine ggf. im Produkt enthaltene Courtage angerechnet wird.
Für dieses Modell fehlt es an einer breiten Akzeptanz seitens der Mandantschaft.
Weiteres Problem: Courtage- und Honorarmodell dürfen nicht parallel betrieben werden. Wir bekennen uns daher zum Courtagemodell, weil es aus unserer Sicht das praktikabelste Modell für alle beteiligten Parteien ist.
Übrigens: Versicherungsvertreter werden durch "Provisionen" vergütet, bei einem Versicherungsmakler spricht man von "Courtagen".
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