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Was kostet ein Versicherungsmakler?

Die Kosten für die Leistungen, die wir erbringen, sind mit den von den Versiche­rungs­­gesell­schaften an uns gezahlten Courtagen (Provisionen) abgegolten. Deshalb entstehen Ihnen durch die Zusammen­arbeit mit uns keine zusätzlichen Kosten.

Obwohl wir von den Versicherungen bezahlt werden, können wir dennoch unsere Unabhängigkeit von den Versicherern wahren. Denn auch diese wissen es zu schätzen, dass wir ihnen Arbeit abnehmen.

Immer wieder versuchen die einen oder anderen Kunden mit uns über unsere Courtagen zu verhandeln. Daher hier ein offenes Wort:

Schlechte Idee 1

Sie lassen sich von uns beraten und schließen die empfohlene Versicherung dann direkt mit dem Versicherungsanbieter ab.

Problem: Sie zahlen in der Regel die gleichen Kosten, haben aber keinen Versicherungs­makler (uns) als unabhängigen Sachwalter, der für die Beratung und den Abschluss haftet und auch in Zukunft Ihre Versicherungen betreut, Sie auf Änderungen bei den Produkten hinweist und Sie bei Änderungen Ihrer Lebenssituation berät.

 

Schlechte Idee 2

Sie handeln mit uns, um die Courtage zu verringern oder 50/50 zu machen.

Problem: Damit würden wir uns nach heutiger Gesetzeslage strafbar machen. Zudem ist die Courtage unsere einzige Verdienstquelle, von der wir Büroräume, Gehälter, Ausbildung etc. zahlen müssen.

Eine Alternative wäre eine Beratung auf Honorarbasis, das heißt Sie zahlen die Zeit, die die Beratungs­leistung in Anspruch nimmt, was letzlich teurer kommen kann.

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Sie erhalten keine Rechnungen von uns

Wenn Sie sich von uns beraten lassen, kommt anschließend keine Rechnung, keine Honorar­forderung. Unsere Kosten sind in den Vertragskosten bereits enthalten!

Peter Przybilla
Geschäftsführer und Gesellschafter

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Ein Vergleich zwischen Courtage- und Honorarmodell

Das Courtagemodell

Die Bezahlung eines Versicherungs­maklers erfolgt traditionell durch Courtagen (Provisionen), die in die Versicherungs­prämien eingerechnet sind.

Bei diesem Modell sind alle Dienst­leistungen des betreuenden Versicherungsmaklers im Zusammen­hang mit dem abgeschlossenen Vertrag für die Dauer des Vertrages abgegolten. Der Aufwand für Beratung und Betreuung schwankt dabei je nach Produkt.

Courtagen im Sach-, Haftpflicht-, KFZ-, Rechts­schutz­versicherungs­bereich und in einigen anderen Sparten sind vielfach nicht kostendeckend, da hier der Beratungs- und Betreuungs­aufwand häufig in keiner Relation zur Courtage­höhe stehen (z.B. erbringt eine Privat­haft­pflicht­versicherung ca. 10-20 Euro Courtage).

Deshalb müssen die vom Versicherungs­makler zu erbringenden Leistungen durch Courtagen aus anderen Produkten (z.B. Altersvorsorge, Berufs­unfähigkeits-, Kranken- und andere Personen­versicherungen) oder durch ein größeres Beratungs- und Betreuungs­volumen insgesamt ausgeglichen werden.

Das Honorarmodell

Die Honorierung erfolgt über die Vereinbarung eines zeit- und leistungs­abhängigen Honorars, d.h. bei jeder Anfrage, jeder Beratung, jeder Dienst­leistung läuft die Uhr und die Beratung und Betreuung wird zeit- und aufwandsbasiert vergütet.

Die Honorarhöhe hängt davon ab, ob es sich um Service­leistungen oder um Beratungs­leistungen handelt, wer die Beratung durchführt und je nach Thema und Komplexität.

Das Honorar ist unabhängig vom Abschluss eines Vertrages fällig, wobei beim Abschluss eines Vertrages eine ggf. im Produkt enthaltene Courtage angerechnet wird.

Für dieses Modell fehlt es aber noch an einer breiten Akzeptanz seitens der Mandantschaft.

Wir bekennen uns daher zum Courtage­modell, weil es aus unserer Sicht das praktikabelste Modell für alle beteiligten Parteien ist, auch deshalb, weil keine über die Vertragslaufzeit unkalkulierbaren Kosten für den Mandanten entstehen können.

Wir schielen nicht auf die Produkte mit den höchsten Courtagen

Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis zählen! Warum sollten wir mit kurzsichtigen Courtagemaximierungen unseren Ruf als unabhängigen Versicherungsmakler aufs Spiel setzen, den wir uns in fast 40 Jahren seriöser Vermittlung aufgebaut haben?

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