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Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

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Beitrags-Archiv

Selbständige und Freiberufler zur Altersvorsorge verpflichten? Diese Idee geistert bereits seit einigen Jahren durch Berlin – passiert ist bis heute aber nichts. Nun kündigte Bundessozialminister Hubertus Heil aber bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf an. Wir möchten dass Sie vorbereitet sind, um sich zur gegebener Zeit richtig zu entscheiden.

Der Gesetzgeber möchte, dass Selbständige besser fürs Alter vorsorgen

In Deutschland gibt es rund 3 Millionen "Einzelkämpfer" unter den Selbständigen. Etwa die Hälfte davon hat nicht oder nicht ausreichend fürs Alter vorgesorgt. Über die Grund­sicherung, eine Art Sozialhilfe für Rentner, kommt die Gesellschaft bereits heute für Selb­ständige im Ruhestand auf, die – meist bedingt durch niedrige Einkommen – nicht selbst für eine auskömmliche Altersvorsorge sorgen konnten oder wollten.

Selbständige sollen die Wahl haben zwischen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und einer Basisrentenversicherung – sofern für die eigene Berufsgruppe existierend, kann auch ein berufsständisches Versorgungswerk gewählt werden.

Mindestbeitrag und Höchstgrenze für die laufenden Beiträge

Die laufenden Beiträge werden sich wohl stark an der GRV orientieren. Das würde für Sie als Selbständigen bedeuten, gemäß aktuellem Beitragssatz 18,6 % Ihres jährlichen Einkommens in eine der genannten Altersvorsorgeformen einzahlen zu müssen.

Da es einen Mindestbeitrag in der GRV wie auch in Versorgungswerken gibt, wird man sich auch in der Selbständigen-Vorsorge auf einen einstellen müssen. Allerdings gibt es dann wohl auch eine Höchstgrenze, die GRV und Versorgungswerk ebenfalls kennen. Das kann bei höheren Einkommen zum Problem werden, da eine Begrenzung der Beitragshöhe auch eine Begrenzung der zu erwartenden Rente bedeutet. Und dann die Frage für alle Selbständigen: Für welchen Lösungsweg soll man sich entscheiden?

Der überraschende Ruhestand

Den meisten Menschen erscheint der Ruhestand noch ganz, ganz fern. Wo man einem 20-jährigen ein "Das hat doch noch Zeit!" durchgehen lassen kann, wird ein 50-Jähriger ohne schmerzhaften finanziellen Aufwand kaum noch genug Kapital für ein gutes Auskommen im Ruhestand aufbauen.

Daher – Pflicht hin oder her – besser frühzeitig mit der Vorsorge beginnen, bevor einen als Selbständigen der Ruhestand am Ende doch noch "überrascht": Wir beraten Sie gerne!

Informieren Sie sich auch hier: Für das Alter vorsorgen.

Durchleuchten wir den grundsätzlichen Charakter möglicher Altersvorsorge-Modelle

1) Die Gesetzliche Rentenversicherung – umstrittener Klassiker

Eine Versorgung auf Basis des Solidarprinzips zwischen den Generationen. Die arbeitende Generation zahlt ein und sichert damit quasi die Rente der Generation im Ruhestand.

Sie sparen hier keine Rente an, sondern erwerben – abhängig von Höhe des geleisteten Beitrags und Dauer der Einzahlung – Entgeldpunkte und über diese eine Anwartschaft für Ihre Rente. Was das in Euro und Cent am Ende bedeutet, wie jährliche Steigerungen ausfallen und wie sich das Beitragsgefüge ändert, entscheidet letztlich der Gesetzgeber.

Dabei ist es keinesfalls so, dass irgendwo ein Kapitalstock oder andere Werte angesammelt werden würden. Bereits heute wird die Rentenkasse mit fast 100 Milliarden Euro aus Steuergeldern bezuschusst, damit genug Kapital für alle anstehenden Rentenzahlungen vorhanden ist.

In einer Gesellschaft, in der Ruheständler immer länger leben, die jungen Jahrgänge durch den Trend zum Studium immer später ins Berufsleben einsteigen und rein von der Stückzahl her eher weniger werden, kann so ein System anders auch nicht mehr funktionieren.

Natürlich hat man als Sicherheit den Staat als eine Art Bürgen, der für die Erfüllung der erworbenen Anwartschaften sorgen wird. Ob er diese dann wie bisher wachsen lässt, wird die Zeit zeigen.

Pärchen steht am Ufer eines Sees
älteres Pärchen auf einer Bank im Wald

2) Berufsständische Versorgungswerke – nicht für jeden

Versorgungswerke gibt es zum Beispiel für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten – also bei Weitem nicht für jede Berufsgruppe.

Vom Grundgedanken her bilden alle Mitglieder im aktiven Berufsleben mit ihren Einzahlungen einen Kapitalstock, aus dem die Rentenanwartschaften der Ruheständler erfüllt werden. Grundsätzlich spart man sich hier seine eigene Rente an, da die Zahlungen aus dem Kapitalstock und dessen Zinserträgen erbracht werden. Allerdings gibt es einzelne Versorgungswerke, die – so unglaublich einem das vorkommen mag – erst vor wenigen Jahren auf ein Umlageverfahren ähnlich der GRV umgestellt haben. Der Hintergrund liegt in der anhaltenden Niedrigzinsphase und den Problemen, so die Leistungsverpflichtungen erwirtschaften zu können.

Die Leistungsversprechen an die heutigen Einzahler sind damit ein Problem künftiger Entscheider. Was passiert, wenn das Geld nicht reicht? Gab es auch schon: Dann werden die laufenden Rentenzahlungen gekürzt. Plötzlich 30 % weniger Rente zu erhalten, ist keine angenehme Überraschung.

Wer in einem Versorgungswerk ist, sollte daher eventuell eher darüber nachdenken, sich parallel ein zweites Standbein fürs Alter aufzubauen – schon deshalb, weil der Höchstbeitrag keine Rente zulässt, die mit dem gewohnten Einkommen harmoniert.

3) Basisrentenversicherung – größte Planungssicherheit

Bei der Basisrente sparen Sie tatsächlich nur für sich selbst Kapital für Ihren Ruhestand an. Sie entscheiden, wie die Anlage aussehen soll – klassisch-konservativ? Ertragsorientiert? Nachhaltig und ökologisch? Die garantierte Rente kann Ihnen niemand kürzen, dazu kommt die reelle Chance auf Mehrrente durch Überschüsse und Erträge.

Von den vorgestellten Lösungswegen bietet sie wohl das größte Maß an Planungssicherheit für Ihren dritten Lebensabschnitt. Das heißt für Sie und Ihre Familie.

älteres Pärchen beim wandern

Was alle drei Formen gemeinsam haben

Alle drei Formen zahlen Ihnen bis zu Ihrem Tod eine Rente. Alle sehen eine Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten vor – auch wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters versterben. Beiträge für alle drei Formen können in sehr hohem Maß steuerlich gelten gemacht werden.

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Die Pflicht zur Vorsorge für Selbständige wird kommen

Der Gesetzgeber wird Selbständige bei der Altersvorsorge früher oder später in die Eigenverantwortung zwingen. Hoffen wir, dass dann auch die Option einer Basisrente gewählt werden kann. Alles andere gleicht dem Satteln toter Pferde.

Sie haben Fragen zum Thema?

Andrik Kurschewitz
Geschäftsführer und Gesellschafter

Der Autor: Hengstenberg & Partner

Hengstenberg & Partner ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in München. Im H+P-Blog schreiben wir fundierte Beiträge zu den Themen Vorsorge und Versicherung und was uns dazu im größeren Rahmen bewegt.

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