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Erzielen Sie Steuervorteile mit Zuzahlungen zur Rürup-Rente

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Beitrags-Archiv

Die Rürup-Rente (Basis-Rente) ist 2017 wieder ein Stück attraktiver geworden, weil ihr Steuervorteil um weitere 2 Prozentpunkte gestiegen ist. Das können Sie für individuelle Zuzahlungen bis zum Jahresende nutzen, um so Ihre Sonderausgaben in der Steuererklärung bestmöglich auszuschöpfen und Ihre Altersvorsorge zu verbessern.

Kein Minister sondern ein Ökonom wurde zum Namensgeber der Rürup-Rente, als diese 2005 eingeführt wurde. Auch Basisrente genannt, stellt sie eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge dar, die insbesondere für Selbständige und Freiberufler gedacht aber auch für Arbeitnehmer interessant ist.

Zu ihren besonderen Merkmalen gehört einerseits die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen in der Ansparphase und andererseits die Tatsache, dass die Rürup-Rente als lebenslange Rente ausbezahlt wird: diese Form der Altersvorsorge zielt insbesondere auf die Absicherung des Risikos der Langlebigkeit.

Die Idee der Zuzahlungen

Häufig übersehen wird bei der Rürup-Rente die Tatsache, dass jedes Jahr flexible Zuzahlungen zum Vertrag möglich sind. Wenn Sie etwa im Jahr 2017 besonders viel verdient haben oder am Jahresende auch aus anderen Quellen über frei verfügbares Geldvermögen verfügen, können Sie einen Teil davon in eine Rürup-Rente einzahlen.

Bei Hengstenberg & Partner empfehlen wir solche Zuzahlungen unter zwei Voraussetzungen:

  1. Der Rürup-Vertrag investiert seine Gelder nicht nur in festverzinsliche Wertpapiere, sondern auch in Aktien und andere Anlageformen, so dass im Zeitablauf relativ hohe Renditen erwirtschaftet werden können - und unverändert aktuelle Zinstief intelligent umgangen wird.

  2. Sie haben im Rahmen Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen (dies sind im Jahre 2005 eingeführte spezielle Sonderausgaben) noch Spielraum, der für die Rürup-Rente ausgeschöpft werden kann. Ledige können im Jahr 2017 einen Betrag von maximal 23.362 Euro steuerlich geltend machen, Verheiratete 46.724 Euro.

Der steigende Steuervorteil bei der Rürup-Rente

Wie oben schon erwähnt steigt 2017 der Steuervorteil bei der Rürup-Rente um 2 Prozentpunkte. Dieser Anstieg ist keine Ausnahme, sondern folgt dem vom Gesetzgeber von Beginn an aufgestellten Plan, die Rürup-Rente von Jahr zu Jahr steuerlich attraktiver werden zu lassen. Seit dem Jahr 2005, in dem die Rürup-Rente eingeführt wurde, steigt die steuerliche Anrechenbarkeit jährlich um 2 Prozentpunkte an - von 60% im Jahr 2005 auf 100% ab dem Jahr 2025. Für das Jahr 2017 liegt sie bei 84 %.

Darüber hinaus steigt seit 2015 auch die Fördergrenze, also der Maximalbetrag, der jährlich für steuerbegünstigte Altersvorsorge aufgewendet werden kann. Die Fördergrenze orientiert sich nun am Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West). Damit ergibt sich für Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2017 ein Höchstbetrag von 23.362 Euro für Ledige, bei Verheirateten das doppelte, also 46.724 Euro - von dem 84 % steuerlich geltend gemacht werden können.

Welchen Betrag können Sie 2017 ganz konkret in eine Rürup-Rente einzahlen?

Von dem vorgenannten Höchstbetrag müssen Sie Ihre geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, in berufsständische Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzteversorgung, Rechtsanwaltsversorgung) und zu bereits bestehenden Rürup-Renten abziehen. Den verbleibenden Teil können Sie in eine neue oder bestehende Rürup-Rente einzahlen, um die Fördergrenze voll auszuschöpfen. Natürlich sind auch geringere Beträge möglich.

Rürup-Renten auf Aktienbasis: Intelligente Vorsorge oder Teufelszeug?

Wenn Sie vielleicht noch gar keine Rürup-Rente haben und sich fragen, ob man bei dieser Form der Altersvorsorge wirklich in Aktien investieren sollte, dem empfehlen wir unseren Artikel "Capital über teuer erkaufte Sicherheit bei der Altersvorsorge", der unverändert höchst aktuell ist. Wir plädieren bei langfristigen Anlagehorizonten immer dazu, sich für weniger Garantie-Komponenten zu entscheiden, weil diese nur Rendite kosten und so langfristig den Zinses-Zins-Effekt nachhaltig beeinträchtigen.

Wir erklären Ihnen alles zur Rürup-Rente

Haben Sie noch Fragen? Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen rund um die Rürup-Rente (Basis-Rente) und zu allen anderen Formen der Altersvorsorge an uns wenden.

Der Autor: Peter Przybilla

Peter Przybilla ist Geschäftsführer und Gesellschafter von Hengstenberg & Partner, dem unabhängigen Versicherungsmakler in München. Im H+P-Blog schreibt er überwiegend über Themen zur Personenversicherung und Altersvorsorge.

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