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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Individualvereinbarung

Seitdem die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung fast bedeutungslos geworden ist, sollten Sie unbedingt privat Vorsorge treffen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn Sie aufgrund Unfall oder Krankheit Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben können.

Berufsunfähigkeit lauert überall

Eine existenzielle Versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den existentiell wichtigsten Versicherungen im Rahmen der persönlichen Risikovorsorge, denn jeder kann durch Krankheit oder Unfall noch vor dem Ende seiner Lebensarbeitszeit die Fähigkeit verlieren, seinen gewohnten Beruf ungehindert auszuüben.

Eine private Absicherung der Berufsunfähigkeit ist unerlässlich, da die gesetzliche Renten­versicherung nur noch eine geringe Grundversorgung in Form einer Erwerbsminderungs­rente bietet und selbst diese nur in schwersten Fällen von verminderter Erwerbsfähigkeit zum Tragen kommt. Fehlt der gesetzliche Schutz sogar vollständig (z.B. bei Selbständigen), ist die private Berufsunfähigkeits­versicherung das tragende Fundament der persönlichen Absicherung.

Berufsunfähigkeit ist schwer zu definieren

Die Berufsunfähigkeitsbedingungen verschiedener Gesellschaften und deren Tarife korrekt zu bewerten und verbindliche Aussagen zu treffen, ist für einen Verbraucher nahezu unmöglich. Selbst für qualifizierte und spezialisierte Juristen ist dies ein schwieriges Unterfangen. Es beginnt schon damit, dass keine einheitliche Definition der „Berufsunfähigkeit“ besteht.

Sternchen, Smilies und Noten

In der Presse (inklusive der Stiftung Warentest) werden BU-Versicherungen (und nicht nur diese) gerne auf bunte Sterne, Smilies oder Schulnoten reduziert. Dies stellt keine verlässliche Information dar und gewährleistet erst recht keine bedarfsgerechte Entscheidung entsprechend Ihren individuellen Anforderungen! Diese so genannten "Ratings" und "Rankings" weisen zum Teil nicht nur gravierende fachliche Mängel auf, sondern bieten Ihnen auch keinerlei vertragliche Rechtsverbindlichkeit.

Nur dann, wenn die Gesellschaften einen umfassenden, einheitlichen und nach wissenschaftlichen Kriterien erstellten Fragenkatalog zu ihren angebotenen Tarifen vollständig und richtig beantworten, lassen sich die Leistungen überhaupt vergleichen. Wichtig ist dabei besonders die juristisch eindeutige Fragestellung, die dem Versicherer im Leistungsfall möglichst kein "Hintertürchen" offen lässt.

Die Individualvereinbarung (iv)

Aus diesem Grunde wurde die iv-Individualvereinbarung® ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um Leistungskataloge einzelner Berufsunfähigkeitstarife mit Erläuterungen und Klarstellungen, die eine Auslegung der Bedingungen ermöglicht und eine objektive Gegenüberstellung einzelner Aussagen der Versicherungsunternehmen erlaubt.

Besonders wichtig ist die Rechtsverbindlichkeit. Sofern die iv-Individualvereinbarung® im Antrag unter "Besondere Bedingungen" vermerkt wurde, ist sie Vertragsbestandteil Ihres Versicherungsschutzes. Die im Rahmen der iv-Individualvereinbarung® gemachten Aussagen sind damit verbindlich und verschaffen Ihnen als Versicherungsnehmer eine gesicherte Rechtsposition.

Lehnt ein Versicherer die iv-Individualvereinbarung® ab, ist äußerste Vorsicht geboten! Infolge der unausweichlichen und präzisen Fragestellungen haben einige Gesellschaften ihre Zusage, die iv-Individualvereinbarung® als Vertragsbestandteil zu akzeptieren verweigert bzw. später wieder zurückgezogen. Einige Gesellschaften wollen zu diesem Fragebogen sogar überhaupt keine Stellung beziehen.

Wir schlussfolgern daraus, dass es vielen Gesellschaften nicht sehr daran gelegen ist, dass der Versicherungsnehmer mit der iv-Individualvereinbarung® im Leistungsfall weitestgehend streitfrei zu seinen Leistungen kommt...

Gesellschaften nennen vordergründig betrachtet meist plausible Begründungen, warum sie die iv-Individualvereinbarung® nicht akzeptieren. Tatsächlich handelt es sich aber in der Regel um fadenscheinige Erklärungen. Sprechen Sie lieber mit uns darüber!

Keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne iv-Individualvereinbarung®!

Wir empfehlen aus diesem Grunde nur solche Gesellschaften, die nicht nur grundsätzlich schon kundenfreundliche Bedingungen bieten, sondern konsequent auch die iv-Individualvereinbarung® rechtssicher als Vertragsbestandteil akzeptieren.

Weitere Qualitätskriterien für die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes sind

  • flexible Gestaltungsmöglichkeiten des Tarifes,
  • sinnvolle Optionen auf Erhöhung des Versicherungsschutzes (Nachversicherungsgarantien),
  • Klauseln für bestimmte Berufsguppen oder Risikosituationen,
  • die Erfahrung des Versicherers in der anspruchsvollen Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • und nicht zuletzt ein günstiger Beitrag.

Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie Ihr ganzes Arbeitsleben lang begleiten soll, ist eine umfassende Beratung unumgänglich. Die qualitativen Unterschiede der vielen Anbieter und Tarife sind so bedeutend, dass ein reiner Prämienvergleich keinen Anhaltspunkt für die Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes bietet.

Nutzen Sie unsere langjährige Kompetenz im Bereich Berufsunfähigkeitsschutz.

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    Wir klären mit Ihnen gemeinsam Ihren Bedarf und finden Lösungen, die auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind. Lassen Sie sich von uns kostenlos, seriös und anbieterunabhängig beraten!

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