Seit mehr als 40 Jahren stehen wir unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Als Grundlage für eine rechtlich saubere Zusammenarbeit sind auch einige Formalitäten notwendig. Die kommen jetzt.
Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern – die vertraglich an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden sind und letztlich deren Erfüllungsgehilfen bleiben – stehen wir als freier Versicherungsmakler ausschließlich auf Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen.
Nach dem sogenannten Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) gilt der Versicherungsmakler als Sachwalter und treuhänderischer Bundesgenosse seines Kunden. Nur ihm gegenüber ist er verpflichtet.
Noch deutlicher: Der Versicherungsmakler leistet seinem Kunden gegenüber Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB. Damit stehen wir rechtlich in einigen Bereichen auf einer Stufe mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern.
Was heißt das für Sie?
Wir haften Ihnen gegenüber für unsere Beratung. Persönlich. Mit unserem Unternehmen. Mit unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über 4,0 Millionen Euro.
Klare, schriftliche Vereinbarungen sind sinnvoll
Aufgrund dieser Vertrauensstellung ist es für Sie und uns wichtig und sinnvoll, die Grundlagen unserer Zusammenarbeit schriftlich zu fixieren und die wesentlichen Aspekte des Versicherungsmaklermandates klar zu kommunizieren.
Aufgrund dieser Vertrauensstellung ist es für Sie und uns wichtig, die Grundlagen unserer Zusammenarbeit schriftlich zu fixieren und die wesentlichen Aspekte des Versicherungsmaklermandates klar zu kommunizieren.. Für Privatkunden. Und für Geschäftskunden erst recht.
Andrik Kurschewitz
Geschäftsführer und Gesellschafter
Regelmäßig entstehen Fragen, Unsicherheiten oder Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit Maklervertrag und Maklervollmacht. Deshalb geben wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten nähere Informationen zu formellen Fragen und zu den praktischen Aspekten der Bevollmächtigung.
Diese Dokumente kommen jetzt auf Sie zu
Auf den folgenden vier Seiten der Bedienungsanleitung erfahren Sie alles zu folgenden Dokumenten und Verträgen:
- Versicherungsmaklervertrag
Regelt unser "Innenverhältnis" – also das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen (egal ob als Privatperson oder Unternehmen) und uns als Makler. Was dürfen Sie von uns erwarten? Was erwarten wir von Ihnen? Wie dokumentieren wir unsere Arbeit? Wie gehen wir mit Ihren Daten um? Alles drin. Alles klar geregelt. - Versicherungsmaklervollmacht
Legitimiert uns im "Außenverhältnis" gegenüber den Versicherungsunternehmen – sie beschreibt die Willenserklärungen, die wir für Sie gegenüber den Versicherern abgeben können. Verträge abschließen. Verträge ändern. Verträge kündigen. In Ihrem Auftrag verhandeln. Ohne diese Vollmacht können wir Sie nicht vertreten. - Basisinformationen
Grundlegende Hinweise zu den einzelnen Versicherungssparten und wichtige Informationen zu Obliegenheiten und Verhaltensregeln. Warum? Damit in Schadenfällen der volle Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht gefährdet wird. Viele Versicherte verlieren ihren Schutz, weil sie simple Verhaltensregeln nicht kennen. - Letter of Intent
Unsere Absichtserklärung. Unser persönliches Anliegen. Hier schreiben wir auf, was wir uns von einer guten Zusammenarbeit wünschen. Von Ihrer Seite. Und was Sie von unserer Seite erwarten können. Keine juristische Pflicht. Aber aus unserer Sicht die wichtigste Grundlage für eine Geschäftsbeziehung, die auf Dauer funktioniert.
"Muss ich wirklich alle vier Dokumente unterschreiben?"
Versicherungsmaklervertrag, Versicherungsmaklervollmacht und Basisinformationen sind rechtlich notwendig. Ohne diese drei Dokumente dürfen wir Sie nicht beraten, nicht vertreten, keine Verträge für Sie abschließen.
Der Letter of Intent ist unser persönliches Anliegen. Aber aus mehr als 40 Jahren Erfahrung können wir Ihnen sagen: Die Zusammenarbeit funktioniert deutlich besser, wenn beide Seiten die gleichen Erwartungen haben.
Deshalb: Lesen Sie den Letter of Intent. Und wenn Sie sich darin wiederfinden – unterschreiben Sie ihn auch.
Fragen? Unsicherheiten? Bauchschmerzen?
Viele Kunden sind irritiert, wenn sie zum ersten Mal mit einem freien Versicherungsmakler zusammenarbeiten. Weil sie es anders gewohnt sind. Weil Versicherungsvertreter keine Vollmachten brauchen. Weil "früher doch auch alles ohne Vertrag ging".
Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gerne, warum diese Formalitäten in Ihrem Interesse sind. Und warum Sie sich damit besser stellen als mit jedem Versicherungsvertreter.