Seit mehr als 40 Jahren stehen wir unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Als Grundlage für eine rechtlich saubere Zusammenarbeit sind auch einige Formalitäten notwendig.
Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern, die in vertraglicher Abhängigkeit zu den Versicherungsgesellschaften stehen und deren Erfüllungsgehilfen sind, stehen wir als unabhängiger Versicherungsmakler auf Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen.
Nach dem sogenannten Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) gilt der Versicherungsmakler als Sachwalter und treuhänderischer Bundesgenosse seines Kunden. Nur ihm gegenüber ist er verpflichtet.
Darüber hinaus leistet der Versicherungsmakler seinem Kunden gegenüber Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB und steht damit in einigen Bereichen auf einer Stufe mit Freiberuflern wie z.B. Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern.
Klare, schriftliche Vereinbarungen sind sinnvoll
Aufgrund dieser Vertrauensstellung ist es für Sie und uns wichtig und sinnvoll, die Grundlagen unserer Zusammenarbeit schriftlich zu fixieren und die wesentlichen Aspekte des Versicherungsmaklermandates klar zu kommunizieren.
Andrik Kurschewitz
Geschäftsführer und Gesellschafter
Regelmäßig entstehen dabei Fragen, Unsicherheiten oder Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit Maklervertrag und Maklervollmacht. Wir geben Ihnen deshalb auf den nachfolgenden Seiten nähere Informationen zu formellen Fragen und zu den praktischen Aspekten der Bevollmächtigung.
Wichtige Dokumente und Verträge gleich zu Beginn
Auf den folgenden vier Seiten der Bedienungsanleitung erfahren Sie mehr zu folgenden Dokumenten und Verträgen:
- Versicherungsmaklervertrag und unsere AGB
Dieser Vertrag regelt unser "Innenverhältnis" – also das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Makler. - Versicherungsmaklervollmacht
Diese Vollmacht legitimiert uns im "Außenverhältnis" – sie beschreibt also die Willenserklärungen, die wir für Sie gegenüber den Versicherungsunternehmen abgeben können. - Basisinformationen
In unseren Basisinformationen geben wir Ihnen grundlegende Hinweise zu den einzelnen Versicherungssparten und wichtige Informationen zu Obliegenheiten und Verhaltensregeln, damit in Schadenfällen der volle Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht gefährdet wird. - Letter of Intent
Diese Absichtserklärung beinhaltet verschiedene Regeln, damit unsere Zusammenarbeit reibungslos und erfolgreich verläuft.