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Holzsteg über Wasser

05 | Grundlagen unserer Zusammenarbeit

Seit mehr als 40 Jahren stehen wir unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Als Grund­lage für eine rechtlich saubere Zusammen­arbeit sind auch einige Formali­täten notwendig. Die kommen jetzt.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern – die vertraglich an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden sind und letztlich deren Erfüllungsgehilfen bleiben – stehen wir als freier Versicherungs­makler ausschließlich auf Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen.

Nach dem soge­nannten Sachwalter­urteil des Bundes­gerichtshofs (BGH) vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) gilt der Versiche­rungs­makler als Sachwalter und treuhänderischer Bundes­genosse seines Kunden. Nur ihm gegenüber ist er verpflichtet.

Noch deutlicher: Der Versicherungsmakler leistet seinem Kunden gegenüber Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB. Damit stehen wir rechtlich in einigen Bereichen auf einer Stufe mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern.

Mann blickt in den Sonnenuntergang

Was heißt das für Sie?

Wir haften Ihnen gegenüber für unsere Beratung. Persönlich. Mit unserem Unternehmen. Mit unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über 4,0 Millionen Euro.

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Klare, schriftliche Verein­barungen sind sinnvoll

Aufgrund dieser Vertrauens­s­tellung ist es für Sie und uns wichtig und sinnvoll, die Grund­lagen unserer Zusammen­­arbeit schriftlich zu fixieren und die wesent­lichen Aspekte des Versiche­­rungs­­makle­r­mandates klar zu kommuni­zieren.

Aufgrund dieser Vertrauensstellung ist es für Sie und uns wichtig, die Grundlagen unserer Zusammenarbeit schriftlich zu fixieren und die wesent­lichen Aspekte des Versiche­­rungs­­makle­r­mandates klar zu kommuni­zieren.. Für Privatkunden. Und für Geschäftskunden erst recht.

Andrik Kurschewitz
Geschäftsführer und Gesellschafter

Regelmäßig entstehen Fragen, Unsicher­heiten oder Fehlein­schätzungen im Zusammen­hang mit Makler­vertrag und Maklervollmacht. Deshalb geben wir Ihnen auf den nach­folgenden Seiten nähere Informationen zu formellen Fragen und zu den praktischen Aspekten der Bevoll­mächtigung.

Diese Dokumente kommen jetzt auf Sie zu

Auf den folgenden vier Seiten der Bedienungsanleitung erfahren Sie alles zu folgenden Dokumenten und Verträgen:

  1. Versiche­rungs­makler­vertrag
    Regelt unser "Innenverhältnis" – also das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen (egal ob als Privatperson oder Unternehmen) und uns als Makler. Was dürfen Sie von uns erwarten? Was erwarten wir von Ihnen? Wie dokumentieren wir unsere Arbeit? Wie gehen wir mit Ihren Daten um? Alles drin. Alles klar geregelt.
  2. Versiche­rungs­makler­vollmacht
    Legitimiert uns im "Außenverhältnis" gegenüber den Versicherungsunternehmen – sie beschreibt die Willenserklärungen, die wir für Sie gegenüber den Versicherern abgeben können. Verträge abschließen. Verträge ändern. Verträge kündigen. In Ihrem Auftrag verhandeln. Ohne diese Vollmacht können wir Sie nicht vertreten.
  3. Basisinformationen
    Grundlegende Hinweise zu den einzelnen Versicherungssparten und wichtige Informationen zu Obliegenheiten und Verhaltensregeln. Warum? Damit in Schadenfällen der volle Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht gefährdet wird. Viele Versicherte verlieren ihren Schutz, weil sie simple Verhaltensregeln nicht kennen.
  4. Letter of Intent
    Unsere Absichtserklärung. Unser persönliches Anliegen. Hier schreiben wir auf, was wir uns von einer guten Zusammenarbeit wünschen. Von Ihrer Seite. Und was Sie von unserer Seite erwarten können. Keine juristische Pflicht. Aber aus unserer Sicht die wichtigste Grundlage für eine Geschäftsbeziehung, die auf Dauer funktioniert.

"Muss ich wirklich alle vier Dokumente unterschreiben?"

Versicherungsmaklervertrag, Versicherungsmaklervollmacht und Basisinformationen sind rechtlich notwendig. Ohne diese drei Dokumente dürfen wir Sie nicht beraten, nicht vertreten, keine Verträge für Sie abschließen.

Der Letter of Intent ist unser persönliches Anliegen. Aber aus mehr als 40 Jahren Erfahrung können wir Ihnen sagen: Die Zusammenarbeit funktioniert deutlich besser, wenn beide Seiten die gleichen Erwartungen haben.

Deshalb: Lesen Sie den Letter of Intent. Und wenn Sie sich darin wiederfinden – unterschreiben Sie ihn auch.

Fragen? Unsicherheiten? Bauchschmerzen?

Viele Kunden sind irritiert, wenn sie zum ersten Mal mit einem freien Versicherungsmakler zusammenarbeiten. Weil sie es anders gewohnt sind. Weil Versicherungsvertreter keine Vollmachten brauchen. Weil "früher doch auch alles ohne Vertrag ging".

Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gerne, warum diese Formalitäten in Ihrem Interesse sind. Und warum Sie sich damit besser stellen als mit jedem Versicherungsvertreter.

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Noch Fragen zu den Verträgen?

Dann rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen uns die Zeit.

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Fax: +49 89 54838 – 199

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Wir sind im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 GewO, Registernummer D–CPTP–5155O–54 sowie als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Registernummer D–F–155–PRCF–53.

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