Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Private Krankenversicherung geändert hat!
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Krankenversicherung angepasst werden sollte.
Hinweise zur Privaten Krankenversicherung
- Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie durch die permanente und vielfach pauschal negative Berichterstattung über die Private und Gesetzliche Krankenversicherung verunsichert sind.
- Geben Sie uns möglichst zeitnah Nachricht, wenn sich Ihre persönlichen Umstände verändern (Heirat, Nachwuchs, berufliche Veränderungen usw.). Informieren Sie uns dann am besten mit Hilfe unserer spezifischen Checklisten, damit wir Ihren Krankenversicherungsschutz prüfen und bei Bedarf anpassen können.
- Informieren Sie uns, wenn Gesundheitsstörungen weggefallen sind, die bei Vertragsabschluss zu einem Risikozuschlag oder eine Leistungsausschluss geführt hatten (wenn z.B. Unfallfolgen inzwischen folgenlos ausgeheilt, Allergien ausgeschlichen oder Kreislaufprobleme nie wieder aufgetreten sind). Reichen Sie uns dann ein aktuelles Attest eines Facharztes ein, in dem eine folgenlose Ausheilung dokumentiert ist und das wir zur Überprüfung beim Versicherer vorlegen können.