Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI (Sozialgesetzbuch) gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte.
Fünfte Säule der Sozialversicherung
Versicherungspflichtig ist jede Person, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung in Deutschland ist. Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – die "5. Säule" des deutschen Sozialversicherungssystems.
Jede gesetzliche Krankenkasse und jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihren Versicherten eine Pflegepflichtversicherung anzubieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, versichern gesetzlich Krankenversicherte das Pflegerisiko bei einer gesetzlichen Pflegekasse, während privat Krankenversicherte verpflichtet sind, das Pflegerisiko bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern.
Die Leistungen von gesetzlicher Pflegekasse und privater Pflegepflichtversicherung sind weitgehend identisch, da gesetzlich geregelt. In beiden Fällen ist eine ergänzende Pflegevorsorge dringend geboten, da die Pflegepflichtversicherung keine ausreichende Absicherung gewährleistet.
Ganz kurz gesagt
- Übernimmt Pflegekosten bis zu bestimmten Höchstgrenzen
- Wesentliche Säule des deutschen Sozialversicherungssystems
- Pflichtversicherung für gesetzlich und privat Versicherte
- Zusätzliche Absicherung dringend ratsam
Eine Pflegepflichtversicherung wird niemals "solo" abgeschlossen, sie ist ein Pflichtbaustein der in Deutschland ebenfalls obligatorischen Krankenversicherung. Besuchen Sie deshalb unsere Produktseiten zur Krankenvollversicherung bzw. Beihilfe-Restkostenversicherung, wenn Sie weitere Informationen wünschen und ein Angebot für ein Gesamtpaket Krankenversicherung einschließlich Pflegepflichtversicherung anfordern möchten.
Konzepte & Lösungen
Die Pflegepflichtversicherung ist ein Element der persönlichen Vorsorge. Aber eben nur eines - und zudem eines, das unbedingt ergänzt werden sollte! Informieren Sie sich deshalb in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine, wie Sie für den Pflegefall vorsorgen und Ihr Familienvermögen schützen können. Dort stellen wir Ihnen auch unser einmaliges Pflegekautionskonto vor.