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Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozial­ver­sicherung eingeführt und ist im SGB XI (Sozialgesetzbuch) gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestim­mungen bestehen auch für privat Kranken­versicherte.

Fünfte Säule der Sozialversicherung

Versicherungspflichtig ist jede Person, die Mitglied der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung oder einer privaten Kranken­ver­sicherung in Deutschland ist. Die Pflege­pflicht­versicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosen­ver­sicherung – die "5. Säule" des deutschen Sozial­versicherungs­systems.

Jede gesetzliche Kranken­kasse und jede private Kranken­versicherung ist verpflichtet, ihren Versicherten eine Pflege­pflicht­ver­sicherung anzubieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflege­ver­sicherung der Kranken­ver­sicherung folgt, versichern gesetzlich Kranken­ver­sicherte das Pflege­risiko bei einer gesetzlichen Pflege­kasse, während privat Kranken­ver­sicherte verpflichtet sind, das Pflege­risiko bei einem privaten Kranken­ver­sicherungs­unternehmen abzusichern.

Die Leistungen von gesetzlicher Pflege­kasse und privater Pflege­pflicht­versicherung sind weitgehend identisch, da gesetzlich geregelt. In beiden Fällen ist eine ergänzende Pflege­vorsorge dringend geboten, da die Pflege­pflicht­ver­sicherung keine ausreichende Absicherung gewährleistet.

Ganz kurz gesagt

  • Übernimmt Pflege­kosten bis zu bestimmten Höchst­grenzen
  • Wesent­liche Säule des deutschen Sozial­versiche­rungs­systems
  • Pflicht­versiche­rung für gesetz­lich und privat Versicherte
  • Zusätz­liche Absiche­rung dringend ratsam

Eine Pflegepflichtversicherung wird niemals "solo" abgeschlossen, sie ist ein Pflichtbaustein der in Deutschland ebenfalls obligatorischen Krankenversicherung. Besuchen Sie deshalb unsere Produktseiten zur Krankenvollversicherung bzw. Beihilfe-Restkostenversicherung, wenn Sie weitere Informationen wünschen und ein Angebot für ein Gesamtpaket Kranken­versicherung einschließlich Pflege­pflicht­versicherung anfordern möchten.

Konzepte & Lösungen

Die Pflegepflichtversicherung ist ein Element der persönlichen Vorsorge. Aber eben nur eines - und zudem eines, das unbedingt ergänzt werden sollte! Informieren Sie sich deshalb in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine, wie Sie für den Pflegefall vorsorgen und Ihr Familienvermögen schützen können. Dort stellen wir Ihnen auch unser einmaliges Pflegekautionskonto vor.

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Hengstenberg & Partner,

Informieren Sie sich und nutzen Sie unsere Beratung!

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Pflegefall absichern und Vermögen schützen