Sie sollten uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung geändert hat!
Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob sich Änderungen in Ihrem Reiseverhalten bzw. in den Voraussetzungen für Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung ergeben haben und Ihr Versicherungsschutz angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.
Hinweise zur Auslandsreise-Krankenversicherung
- In vielen Auslandsreise-Krankenversicherungen sind nur Urlaubsreisen versichert. Falls Sie Versicherungsschutz auch für Geschäftsreisen benötigen, prüfen Sie anhand der Versicherungsbedingungen, ob dies in Ihrem Vertrag abgedeckt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie in einen anderen Tarif wechseln.
- In den Jahrespolicen sind in der Regel beliebig viele Auslandsreisen versichert, jedoch darf die Dauer der einzelnen Reise eine in den Versicherungsbedingungen festgelegte Anzahl von Tagen bzw. Wochen nicht überschreiten. Wenn Sie eine längere Auslandsreise planen, müssen Sie vor Beginn dieser Reise einen anderen Tarif abschließen.
- Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden oder anderweitige Besonderheiten im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten eintreten ist es erforderlich, Sie umfassend zu beraten. Nehmen Sie dann rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
Erfassungsbogen
Verwenden Sie die nachfolgenden Erfassungsbögen, wenn Sie auf dem Onlineportal unseres Kooperationspartners Care Concept nicht fündig geworden sind, wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen oder wenn Sie eine umfassendere Beratung (auch zu anderen Reiseversicherungen) wünschen.
- Erfassungsbogen private Reiseversicherung (PDF)
- Erfassungsbogen geschäftliche Reiseversicherung (PDF)
Wenn Sie Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung und – sofern von Ihnen entsprechend vermerkt – auch Ihre anderen Reiseversicherungen einer Revision unterziehen möchten, prüfen Sie bitte anhand des relevanten Erfassungsbogens die Risikoumstände und Ihre Wünsche und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).