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Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

So ist der Gesetzeswortlaut aus § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Schadensersatzpflicht. Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Er muss dem Geschädigten Ersatz leisten, ihn angemessen entschädigen.

Haftungsrisiken sind existenzbedrohend

Egal ob Privatperson, Freiberufler, Gewerbetreibender oder Unternehmen: Sie haften für Schäden unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privat- und Firmenvermögen! Aus diesem Grunde gehört die Absicherung von Haftungsrisiken zu existenzwichtigsten Versicherungen.

Die wichtigsten Produkte und Lösungen für Privatkunden

Informieren Sie sich über die notwendigen Produkte und Lösungen zur Entschärfung von Haftungsrisiken.

Wir unterstützen Sie!

Möchten Sie Ihre Haftungsrisiken und den Versicherungsbedarf nicht selbst analysieren und auch nicht im Einzelnen die benötigten Produkte und Lösungen zur Entschärfung Ihrer Haftungsrisiken ermitteln? Dann übernehmen wir das als Service für Sie!

Lassen Sie uns dazu das Formular zur Erfassung aller privaten Haftungsrisiken so weit wie möglich ausgefüllt zukommen. Wir prüfen dann, welchen Versicherungsschutz Sie in diesem Bereich grundsätzlich benötigen. Im Anschluss werden wir bei Ihnen gezielt alle weiteren Angaben erheben, die wir für die Ausarbeitung konkreter Versicherungsvorschläge benötigen.

Familien, Paare und Singles

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen.

Tierhalter

Sie haften als Tierhalter, wenn Ihr Tier jemanden schädigt. Kleine Tiere wie Katzen, Meerschweinchen, Hamster und Papagei sind zwar in der Regel bereits in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, für Hunde und Pferde müssen Sie aber mit einer eigenen Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsorgen.

Haus- und Grundbesitzer

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie als Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen, wenn Personen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen. Selbstgenutzte Immobilien sind in der Regel in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen, bei vermieteten, verpachteten oder leerstehenden Gebäuden und Wohnungen und bei nicht selbst genutzten, auch unbebauten Grundstücken sowie Immobilien im Eigentum von Eigentümergemeinschaften ist dies regelmäßig nicht der Fall. Denken Sie auch an Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus.

Bauherren

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie in unbegrenzter Höhe. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist also ein "Muss" für jeden Bauherren.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Aufgrund der besonderen Haftungssituation sollte jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung haben. Denn die Diensthaftpflichtversicherung versichert alle Sach- und Personenschäden, die der Versicherungsnehmer während seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten fahrlässig zufügt.

Jäger

Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben.

Besitzer von Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs

Haftungsrisiken aus dem Gebrauch "normaler" Fahrräder sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Dies gilt nicht automatisch für alle Arten von Elektrofahrrädern. Informieren Sie sich über den erforderlichen Versicherungsschutz bei der Nutzung von Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs.

Besitzer von Kraftfahrzeugen

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie leistet schuldhaft verursachten Schäden als auch im Rahmen der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung (Betriebsgefahr).

Besitzer von Drohnen

Führerscheinpflichten, Genehmigungspflichten und mindestens der notwendige Haftpflicht-Versicherungsschutz für Drohnen dürfen vor dem ersten Abheben nicht vernachlässigt werden.

Weitere Haftpflichtrisiken

Sie haben das Gewünschte nicht gefunden? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie ganz persönlich!

Die wichtigsten Produkte und Lösungen für Geschäftskunden

Klicken Sie auf den gewünschten Abschnitt und informieren Sie sich über die notwendigen Produkte und Lösungen zur Entschärfung von Haftungsrisiken.

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure und andere beratende und freie Berufe

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure und andere beratende und freie Berufe benötigen folgenden Versicherungsschutz:

  • Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Cyber-Risk-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Fremdschäden aus Cyber-Risiken, wie z.B. Datendiebstahl, Datenmissbrauch)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Fahrzeug-Haftpflichtversicherungen

Informationen und Angebote erhalten Sie gerne direkt von uns! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte benötigen folgenden Versicherungsschutz:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Absicherung des ärztlichen Restrisikos als Deckungserweiterung Ihrer Privathaftpflichtversicherung (Diese Absicherung ist erforderlich, sofern Sie keine umfassende Berufshaftpflichtversicherung benötigen, in der dieses Risiko eingeschlossen ist.)
  • Cyber-Risk-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Fremdschäden aus Cyber-Risiken, wie z.B. Datendiebstahl, Datenmissbrauch)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Fahrzeug-Haftpflichtversicherungen

Informationen und Angebote erhalten Sie gerne direkt von uns! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Gewerbetreibende und Gewerbebetriebe

Gewerbebetriebe benötigen folgenden Versicherungsschutz:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • D&O Versicherung (Directors & Officers Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstände, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte
  • Verkehrshaftungsversicherung
  • Cyber-Risk-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Fremdschäden aus Cyber-Risiken, wie z.B. Datendiebstahl, Datenmissbrauch)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Fahrzeug-Haftpflichtversicherungen
  • ... und je nach Branche und Geschäftsfeldern weitere spezielle Haftpflichtversicherungen.

Informationen und Angebote erhalten Sie gerne direkt von uns! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Vereine

Vereine benötigen folgenden Versicherungsschutz:

  • Vereinshaftpflichtversicherung
  • Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (z.B. für beratende Vereine wie Steuerhilfe- oder Energievereine)
  • D&O Versicherung (Directors & Officers Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für Vereinsvorstände und Entscheider
  • Cyber-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Fremdschäden aus Cyber-Risiken, wie z.B. Datendiebstahl, Datenmissbrauch)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Fahrzeug-Haftpflichtversicherungen

Informationen und Angebote erhalten Sie gerne direkt von uns! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Veranstalter

Veranstalter benötigen neben dem Versicherungsschutz für Gewerbebetriebe zusätzlich folgenden Versicherungsschutz:

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung

Informationen und Angebote erhalten Sie gerne direkt von uns! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Weitere Zielgruppen

Sie haben das Gewünschte nicht gefunden? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie ganz persönlich!

Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Eine Haftpflichtversicherung entschädigt nicht nur unstrittige Haftpflichtansprüche sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab!

Ohne Haftpflichtversicherung müssen Sie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche selbst finanzieren, und das kann ebenfalls sehr teuer werden (Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten usw.). Eine Rechtsschutzversicherung tritt dafür nicht ein!

Es kommt immer anders als man denkt

Jemand anderem einen Schaden zuzufügen und in Haftung dafür genommen zu werden oder auch einem unberechtigten Vorwurf ausgesetzt zu sein, sind nicht die einzigen Störfaktoren, die einem sorgenfreien Leben im Weg stehen können. Informieren Sie sich deshalb auch über unsere anderen Konzepte in der Kategorie Sicherheit gewinnen.

Unterstützung im Haftungsfall

Sollten Ansprüche gegen Sie erhoben werden, informieren Sie bitte uns oder Ihren Versicherer unverzüglich. In unserer Rubrik Kundenservice finden Sie weitere Informationen und Formulare für die Schadenmeldung.

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Ihre Fragen zur Entschärfung von Haftungsrisiken

Sie möchten sicherlich mehr wissen, als wir hier erklären können. Oder Sie möchten es sich bequem machen und rundum kompetent beraten lassen. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Konzept, um Sie im Haftungsfall zu schützen.

Wir antworten gerne!