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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung – Schadenmeldung

Sollte es bei Ihnen zum Rechtsschutzfall kommen, stehen wir Ihnen bei Bedarf selbstver­ständlich zur Seite und unterstützen Sie bei der Abwicklung.

Bitte melden Sie einen Rechtsschutzfall unverzüglich

Sollte ein Rechtsschutzfall drohen, der die Leistungspflicht Ihres Rechtsschutzversicherers begründet oder begründen könnte, informieren Sie uns oder Ihren Rechtsschutzversicherer unverzüglich.

 

Schadenmeldung Rechtsschutzversicherung

Lassen Sie uns dazu die folgende Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zukommen oder verwenden Sie das Formular, das Sie ggf. von Ihrem Versicherer zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten haben.

Im Rahmen Ihrer Obliegenheiten sind Sie verpflichtet, Fragen zum Rechtsschutzfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Wichtige Hinweise im Schadenfall

Beachten Sie bitte, dass Versicherungsschutz ausschließlich für die vereinbarten Leistungsarten besteht. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben oder erkundigen Sie sich bei uns oder Ihrem Versicherer.

Wir empfehlen dringend, sich vor Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung vom Versicherer eine Deckungszusage einzuholen. Soweit Sie direkt einen Anwalt beauftragen, empfehlen wir Ihnen mit diesem verbindlich zu vereinbaren, dass dieser erst tätig wird, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Versicherers vorliegt und er Sie über etwaige Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, informiert. Stimmen Sie sicherheitshalber alle Maßnahmen mit Ihrem Versicherer ab.

Viele Rechtsschutzversicherer bieten zwischenzeitlich auch eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung an. Nutzen Sie diese, wenn ein Rechtsschutzfall droht.

Der Versicherungsschutz besteht in der Regel für behauptete oder tatsächliche Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und nach Ablauf einer etwaigen Wartezeit von 3 Monaten eintreten. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall bei uns oder Ihrem Versicherer, ab wann Versicherungsschutz besteht.

Welche Pflichten Sie im Schadenfall außerdem haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Kommen Sie Aufforderungen Ihres Versicherers unverzüglich nach.

Bitte beachten Sie auch unsere Basisinformationen.

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Hengstenberg & Partner,

Rechtsschutzfall melden

Gerne können Sie sich bei Fragen per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen. Es ist aber sehr hilfreich, wenn Sie uns in diesem Falle vorab das (mindestens so weit wie möglich) ausgefüllte Schadenformular zukommen lassen.

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