Menü
Wohngebäude einer Schnecke

Wohngebäudeversicherung – Schadenmeldung

Sollte es bei Ihnen zum Schadenfall kommen, stehen wir Ihnen bei Bedarf selbstverständlich zur Seite und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.

Bitte melden Sie einen Schadenfall unverzüglich

Wenn Sie einen Wohngebäudeschaden erleiden, welcher eine Leistungspflicht des Wohngebäudeversicherers begründet oder begründen könnte, informieren Sie uns oder Ihren Wohngebäudeversicherer unverzüglich.

 

Schadenmeldung Wohngebäudeversicherung

Lassen Sie uns dazu die folgende Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zukommen oder verwenden Sie das Formular, das Sie ggf. von Ihrem Versicherer zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten haben.

Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie verpflichtet, Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Wichtige Hinweise im Schadenfall

Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens bzw. verhindern Sie dessen Ausweitung.

Dokumentieren Sie einen Schaden möglichst genau durch Aufzeichnungen und Fotos.

Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie im Schadenfall außerdem haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Kommen Sie Aufforderungen Ihres Versicherers unverzüglich nach.

Bitte beachten Sie im Schadenfall auch

sowie unsere wichtigen Informationen im Schadensfall durch die Gefahren

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Schadenfall unverzüglich melden

Gerne können Sie sich bei Fragen mit uns in Verbindung setzen. Bitte lassen Sie uns dann aber vorab das (so weit wie möglich) ausgefüllte und unterschriebene Schadenformular zukommen.

Kontakt aufnehmen