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Glaskuppel und Dach eines Gebäudes

Glasversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Glasversicherung geändert hat!

Oft werden geänderte Verhältnisse nicht sofort mit dem Thema „Glasversicherung" in Verbindung gebracht. Dadurch können jedoch Deckungslücken entstehen, die vermeidbar sind.

Nehmen Sie sich kurz Minuten Zeit und überlegen Sie anhand unserer Hinweise, ob sich Änderungen ergeben haben, die Auswirkungen auf Ihre Glasversicherung haben.

Hinweise zur Glasversicherung

  • Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen (z.B. Anbau eines Wintergartens, eines mit Glas überdachten Freisitzes, Bau eines Gewächshauses) oder Risikoerhöhungen (z.B. Aufstellung eines Gerüstes zur Fassadenrenovierung) ergeben.
  • Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Ihre Glasversicherung soll immer auf einem aktuellen Stand sein

Bitte senden Sie uns als Grundlage für ein Update Ihrer Glasversicherung neue Sachverhalte sowie Ihre Fragen und Wünsche mittels Online-Formular zu. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

Informationen online an H+P senden