Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Rechtsschutzversicherung geändert hat!
Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand unserer Checkliste, ob sich Änderungen ergeben haben, die Auswirkungen auf Ihre Rechtsschutzversicherung haben.
Hinweise zur Rechtsschutzversicherung
- Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen oder Risikoerhöhungen ergeben.
- Bitte überprüfen Sie, ob die vereinbarten Leistungsarten noch Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Die in Ihrem Vertrag versicherten Leistungsarten entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben oder erkundigen Sie sich bei uns oder Ihrem Versicherer.
- Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
- Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers begründen oder begründen könnten, informieren Sie uns oder den Versicherer umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann.
Erfassungsbögen
- Erfassungsbogen Rechtsschutzversicherung Privat (alle Bereiche) (PDF)
- Erfassungsbogen Rechtsschutzversicherung (nur Verkehrsrechtsschutz) (PDF)
- Erfassungsbogen Rechtsschutzversicherung (nur Immobilienrechtsschutz (Grundstücks-, Vermieter- oder Mietrechtsschutz) (PDF)
- Erfassungsbogen Rechtsschutzversicherung Gewerbe (alle Bereiche) (PDF)
- Erfassungsbogen Manager-Rechtsschutz (PDF)
Bitte prüfen Sie anhand des Ihrem Vertrag entsprechenden Erfassungsbogens die Risikoumstände und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).
Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.