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War er gegen Unfall versichert?

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung soll in erster Linie die finanziellen Folgen einer unfallbedingten körperlichen Schädigung durch die Zahlung einer Kapitalsumme oder Rente decken, auch Leistungen für den Fall des unfallbedingten Todes sind versicherbar.

Darüber hinaus sind weitere Leistungen versichert oder können vereinbart werden, wie Bergungs- und Transportkosten, kosmetische Operationen, Kurbeihilfen oder auch Assistanceleistungen.

Unter "Unfall" verstehen die Ver­sicherungs­unternehmen "ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, wobei die Person unfrei­willig eine Gesund­heits­schädi­gung erleidet". Bei leistungsstarken Angeboten wird dieser Unfallbegriff erweitert, mit der Folge dass beispielsweise auch eine Invalidität nach Zeckenbiss, durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung versichert ist.

Die Absicherung über die gesetz­liche Unfall­versiche­rung reicht in keinem Falle aus. Eine Unfall­­versiche­rung ist deshalb für jeden empfehlen­swert, für Erwachsene wie auch insbesondere für Kinder, die in der Regel noch keine anderen Absicherungen haben.

Eine Unfallversicherung ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Berufs­unfähigkeits­versicherungDread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Vorsorge), Grundfähigkeitsversicherung und Pflegeversicherung wenn man nachfolgende Maßgaben berücksichtigt:

  • Fokussierung der Absicherung weitgehend aufs Wesentliche, nämlich die Invaliditäts­leistung
  • Ausreichend hohe Invaliditäts-Grundsumme
  • Ausgezeichnete Gliedertaxe
  • Ausreichend hohe Progression
  • Erweiterte Klauseln in den Bedingungen

Ganz kurz gesagt

  • Greift, wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte gesundheitliche Schäden erleiden, invalide werden oder sterben.
  • Deckt Kosten einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung.
  • Absicherung durch gesetzliche Unfallversicherung ist unzureichend.
  • Eine Unfallversicherung sollte jeder Mensch abschließen.
  • Auch sinnvoll als Ergänzung zu anderen Personenversicherungen. 

Insbesondere die Gliedertaxe und die Progression haben eine starke Hebelwirkung auf die Höhe der Invaliditätsleistung. Dieses Zusammenspiel wird in der Praxis viel zu wenig beachtet und der Blick nur eindimensional auf die Invaliditäts-Grundsumme gerichtet.

Jetzt Angebot zur Unfallversicherung anfordern

Sparteninformation zur Unfallversicherung

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Unfallversicherung – Weil das Leben nicht in Watte gepackt ist". Darin finden Sie Beispiele, grundlegenden Erklärunen und Ausführungen zur Progression.

Grundlegende und kompakte Informationen bietet auch die Unfallversicherung bei Wikipedia (extern)-

Welche Leistungen können versichert werden?

Invaliditätsleistung

Der Geschädigte erhält eine Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die vereinbarte Invaliditäts-Grundsumme, die dem Vertrag zugrunde liegende Gliedertaxe sowie die vereinbarte Progressionsstaffel. Für einige Berufsgruppen gibt es Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen (z.B. Mediziner und Musiker).

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt – ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung.

Verschiedene Ergänzungen

Folgende Leistungen können ergänzend vereinbart werden, sind aus unserer Sicht aber selten ein Muss:

  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld:
    Für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (meist gibt es eine Obergrenze an maximal anrechenbaren Tagen).
    Nette Ergänzung, aber selten zwingend erforderlich, wenn der Versicherungsschutz über die Krankenversicherung passt.
  • Unfall-Krankentagegeld:
    Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
    Wir empfehlen, diese Absicherung besser über ein Krankentagegeld bei der Krankenversicherung abzusichern, da Sie Leistungen dann nicht nur bei Unfall sondern auch bei Krankheit erhalten.
  • Unfallrente:
    Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meistens ab 50%) wird eine lebenslange Rente gezahlt.
    Wir empfehlen Ihnen stattdessen lieber die Invaliditäts-Grundsumme höher zu bemessen.
  • Übergangsleistung:
    Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50% vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.
    Auch diese Ergänzung ist aus unserer Sicht nicht unbedingt erforderlich.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich, beispielsweise Assistance-Leistungen.

Wie hoch ist die Entschädigungszahlung im Invaliditätsfall?

Die Höhe der Leistung aus der Unfallversicherung ist prinzipiell von drei Faktoren abhängig:

  1. von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
  2. von der Höhe des Invaliditätsgrads
  3. von der vereinbarten Progression

Die Gliedertaxe regelt in den meisten Fällen den Grad der körperlichen Invalidität. Fast jedem Körperteil ist ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist.

Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das "Mehrleistungsprinzip". Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, erklären wir Ihnen gerne.

Allgemein kann man jedoch sagen, je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto überproportional höher ist die ausgezahlte Leistung aus dem Vertrag. Dadurch ist gewährleistet, dass gerade bei hohen Invaliditätsgraden ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, der Beitrag für die Unfallversicherung aber überschaubar bleibt.

Abgrenzung zu anderen Produkten

Eine Multirente (oft auch "Funktionelle Invaliditätsabsicherung" genannt) beinhaltet auch Leistungen einer Unfallversicherung, kombiniert diese aber mit weiteren Absicherungselementen, beispielsweise mit einer Rente, die bei bleibender Invalidität, bei Verlust von Grundfähigkeiten, der Diagnose einer schweren Krankheit, der Schädigung eines Organs oder dem Eintritt des Pflegefalls zur Auszahlung kommt.

  • Informieren Sie sich auf unserer Produktseite Multirente

Wenn Sie für die Absicherung Ihrer Familie im Sterbefall einen vollwertigen Schutz benötigen – also Leistungen an Ihre Hinterbliebenen nicht nur bei unfallbedingtem sondern auch krankheitsbedingtem Todesfall – benötigen Sie statt oder ergänzend zur Unfallversicherung eine Risikolebensversicherung.

Konzepte & Lösungen

Die Unfallversicherung ist ein wesentliches Element der persönlichen Vorsorge. Aber eben nur eines. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft.

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