Wer durch Unfall, Krankheit oder Demenz nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, braucht jemanden, der diese Aufgabe für ihn übernimmt. Damit im Unglücksfall andere die richtigen Entscheidungen treffen und nicht Ämter und Gerichte die Kontrolle über persönliche Angelegenheiten übernehmen!
Wer betreut mich im Unglücksfall?
Wer handelt für mich, wenn ich es nicht mehr selbst tun kann? Wer entscheidet dann über mein Vermögen, meine medizinische Behandlung? Wer sorgt für meine Kinder und wer kümmert sich um mein Unternehmen?
In Deutschland geht die Betreuung im Unglücksfall nicht automatisch an Ehepartner oder Angehörige über. Stattdessen setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein.
Selbst wenn das ein enger Familienangehöriger ist, ist dieser nicht frei in seinen Entscheidungen. Er oder sie muss jeden einzelnen Schritt mit dem Betreuungsgericht abstimmen und Rechenschaft ablegen! Wollen sie das?
Unser Kooperationspartner JURA DIREKT legt Ihnen die Problematik dar, informiert detailliert und zeigt Ihnen eine Lösung auf.
Betreuungssituation ohne und mit Vollmacht
Vielen ist nicht bewusst, was ein Unglücksfall bedeutet, wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde!
Bevollmächtigen Sie jetzt Ihre Wunschperson
Wenn Sie nicht möchten, dass ein Fremder über Ihre Belange entscheidet: Bevollmächtigen Sie Personen, denen Sie vertrauen! Also in der Regel Familienmitglieder oder Angehörige. Aber Achtung: Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.
Um diese Vollmachten geht es im Detail
Ihre Vollmachten und Verfügungen sollten von spezialisierten Anwälten ausgearbeitet sein, immer an die aktuelle Rechtslage angepasst werden und jederzeit für Ärzte und Gerichte zugänglich sein.
- Betreuungsverfügung – Bestimmen Sie Ihre persönliche Vertrauensperson!
Regeln Sie für den Fall der Pflege Unterbringung, Ort und Art der Versorgung in Ihrem Sinne. Das ist besser als später fremde Dritte darüber entscheiden zu lassen. - Patientenverfügung – Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
Behandelnde Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. - Vorsorgevollmacht – Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen!
Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die an Ihrer Stelle Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft – in allen Lebensbereichen. - Unternehmervollmacht – Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird!
Werden Sie als Unternehmer der Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Angestellten gerecht und sorgen Sie für Ihren Ausfall als Chef vor! - Sorgerechtsverfügung – Sorgen Sie für das Wohl Ihrer minderjährigen Kinder!
Regeln Sie die Betreuung Ihrer Kinder, sollten Sie als Eltern ausfallen. Bestimmen Sie einen Vormund, dem Sie voll vertrauen.
Kundeninformation zu Vollmachten und Verfügungen
Unsere Broschüre "Patienten- / Betreuungs- / Vorsorgeverfügung – Selbstbestimmung, auch wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können" gibt Ihnen einen Überblick, wie Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen können.
Gesetzliche Betreuung durch Vorsorgevollmacht vermeiden
Ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht erforderlich, sofern ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man also "in gesunden Tagen" die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheidet und handelt.
5-minütiger Fernsehbeitrag zum Thema Vollmachten
Vorsicht mit Formularen, Vordrucken und Mustern
Das Internet ist voll von Vorlagen für Vollmachten und Verfügungen, wie auch von Anleitungen zum Selbsterstellen von Vollmachten und Verfügungen. Doch Achtung: All dieses ist nicht unbedingt rechtskonform, mit der Zeit womöglich nicht mehr aktuell und die Unterlagen werden nicht im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt. Selbst von Anwälten oder Notaren verfasste Verfügungen können unzureichend sein!
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