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Bahngleise im Sonnenaufgang

Beratungshilfen

Sie benötigen Zahlen, Daten, Fakten rund um Versicherung und Vorsorge? Hier liefern wir Ihnen Hintergrundinformationen und Wissenswertes sowie entsprechende PDF-Dateien zum Download.

Besteuerung von Rentenleistungen

Die einzelnen Rentenformen werden unterschiedlich steuerlich behandelt – sowohl in der Ansparphase, als auch in der Leistungsphase. Hier finden Sie entsprechende Regelungen und Informationen.

Besteuerung von Rentenleistungen wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsrenten sind sogenannte abgekürzte Leibrenten.

a) Besteuerung privater abgekürzter Leibrenten (Schicht 3)
Besteuerung der Ertragsanteile nach § 55 EStDV

b) Besteuerung von Basisrenten (Schicht 1)
Besteuerung der Basisversorgung nach § 22 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG

Besteuerung von Altersrenten

Altersrenten sind sogenannte lebenslange Leibrenten.

a) Besteuerung privater lebenslanger Leibrenten (Schicht 3)
Besteuerung der Ertragsanteile nach § 22 EStDV

b) Besteuerung von Basisrenten (Schicht 1)
Besteuerung der Basisversorgung nach § 22 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG

Informationen zur Rentenbesteuerung

Hochwasser-Check

  • Hochwasser-Check (extern)
    Die Versicherer - Verbraucherportal des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)

Rechtliche Informationen und Hintergründe

Hier finden Sie unterschiedliche rechtliche Informationen, die im Zusammen­hang mit unserer Tätigkeit als unabhängiger Versicherungs­makler relevant sind.

Pflichtinformationen über Hengstenberg & Partner

Grundlagen unserer Zusammenarbeit

Gesetze und Verordnungen

Ausarbeitungen

Sozialversicherungswerte

Die Sozialver­sicherungs­werte sind wichtige Rechengrößen, die per Verordnung jährlich neu festgesetzt werden. Mit ihrer Hilfe wird gesteuert, in welchem Maße sich Beiträge und Leistungen in der Sozial­versicherung ändern. Darüber hinaus haben sie Einfluss auf die Rahmenbedingungen für die private Krankenversicherung sowie die private und betriebliche Altersvorsorge.

Hier finden Sie die folgende Sozial­versicherungs­größen im Überblick:

  • Jahresarbeitsentgeltgrenzen Kranken­versicherung (JAEG)
  • Beitragsbemessungs­grenzen (Kranken-, Pflege-, Renten- Arbeitslosen­versicherung)
  • Geringfügigkeitsgrenze
  • Geringverdienergrenze Auszubildende
  • Beitragsfreie Familien­versicherung
  • Freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse (Mindes­tbemessungs­grundlagen, Regel­bemessungs­grundlage
  • Höchster Arbeitgeber­zuschuss
  • Studentenbeitrag
  • Beitragssätze zur Sozial­versicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- Arbeitslosen­versicherung)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht alljährlich im Herbst einen Referentenentwurf zu den Sozial­versicherungs-Rechengrößen des Folgejahres (BMAS, Referentenentwurf zur "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozial­versicherung").

Der Bundesrat muss dieser Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zustimmen, damit die Verordnung am 1. Januar des Folgejahres in Kraft tritt. Bis zu dieser Zustimmung sind die Werte für das Folgejahr vorläufig (allerdings gibt es in den seltensten Fällen Änderungen an den vorläufigen Werten).

Historische Werte können Sie hier nachsehen:

Die Dokumente wurden uns freundlicherweise von der Continentale (CON) und der Alten Leipziger (AL) zur Verfügung gestellt.

Mehr zum Thema "Rechengrößen der Sozialversicherung" finden Sie bei Wikipedia.

Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen

„Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott!" – Diese sprichwörtliche Aufforderung, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, gibt es in ähnlicher Form schon seit der Antike. In der heutigen Zeit bedeutet sie auch, selbst Vorsorge dafür zu treffen, durch Schicksalsschläge oder gesellschaftlichen Wandel nicht sozial abzurutschen. Diese Absicherung erfolgt im Regelfall über Versicherungen. Vater Staat unterstützt Sie in Ihren Vorsorgebemühungen, indem er Ihnen verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit einräumt. Wir möchten Ihnen ganz allgemein zeigen, welche Beiträge prinzipiell abgesetzt werden können. Die individuellen Auswirkungen für Sie persönlich können wir hier nicht berücksichtigen. Diese Broschüre dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keinesfalls eine Beratung durch einen Steuerberater.

Eineinhalb eckige blaue Orangen
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