Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen, da sie existenzbedrohende Haftungsrisiken des Alltags abdeckt. Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben – sorgen Sie vor!
Sie haften für Schäden unbegrenzt!
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Er muss dem Geschädigten Ersatz leisten, ihn angemessen entschädigen:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Ganz kurz gesagt
- Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt bei gleichzeitig geringem Jahresbeitrag
- Unversichert steht Ihre wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel
- Es gibt weitere, spezielle Haftpflichtversicherungen
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Wenn der Versicherungsfall existenzbedrohend wird
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster des Nachbarn oder der Rotweinfleck auf dem Teppich Ihres Bekannten. Der Schaden kann so hoch sein, dass Ihre wirtschaftliche Existenz in Frage steht. Gerade wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Der Verursacher eines Schadens haftet mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.
Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden
Wird festgestellt, dass Sie für den Schaden verantwortlich sind, müssen Sie für den gesamten Schaden einstehen.
- Dazu gehören bei einem Sachschaden die Kosten der Wiederherstellung oder des Ersatzes der beschädigten Gegenstände.
- Bei einem Personenschaden fallen Behandlungskosten an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld oder – bei bleibenden Schäden als Folge des Unfalls – auf eine lebenslange Rente.
- Bei einem Vermögensschaden handelt es sich um einen finanziellen Schaden, der durch schuldhaftes Verhalten oder als Folge eines Personen- oder Sachschadens eintreten kann. Dazu zählen beispielsweise Verdienstausfall, Nutzungsausfall beschädigter Geräte oder Kosten des Arbeitgebers für den Arbeitsausfall von Arbeitnehmern.
Was ist in einer Privathaftpflicht versichert und wer ist versichert?
Grundsätzlich versichert sind Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Versicherte Personen können z.B. sein:
- Versicherungsnehmer, Ehegatte, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft,
- Kinder – unverheiratet und minderjährig bzw. volljährige unter bestimmten Bedingungen,
- im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Wenn Sie Bedarf an einer Tierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht oder einer anderen speziellen Haftpflichtversicherung – auch für Ihr Unternehmen – haben, helfen wir Ihnen gerne!
Weitere Quellen zur Privathaftpflichtversicherung
Sparteninformationen
- Privathaftpflichtversicherung – Wenn Unachtsamkeit teuer wird (PDF)
Sparteninformation zur Privathaftpflichtversicherung mit Schadenbeispielen aus der Praxis.
Externe Quellen
- Private Haftpflichtversicherung (extern: Informationsportal und Verbraucherservice des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).
- Privathaftpflichtversicherung bei Wikipedia (extern): Detaillierte Informationen zu den Grundlagen der Privathaftpflichtversicherung.
Diensthaftpflichtversicherung
Wenn Sie Beamter sind (auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit) oder Angestellter im öffentlichen Dienst, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung. Eine Diensthaftpflichtversicherung (auch Amtshaftpflichtversicherung genannt) wird in der Regel in Ihre Privathaftpflichtversicherung integriert.
- Besuchen Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst unsere Produktseite zur Diensthaftpflichtversicherung.
Konzepte & Lösungen
Die Privatpflichtversicherung ist für jedermann ein obligatorischer Baustein zur Entschärfung von Haftungsrisiken. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihre Haftung zu entschärfen.