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Diensthaftpflichtversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Diensthaftpflichtversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise und unseres Erfassungbogens, ob sich Änderungen bei Ihrer dienstlichen Tätigkeit ergeben haben, Ihre Diensthaftpflichtversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Neben einer Überprüfung der dienstlichen Verhältnisse, sollten Sie auch gleich überlegen, ob sich Änderungen in Ihrem privaten Umfeld ergeben haben, die Einfluss auf Ihre Privathaftpflichtversicherung haben können.

Hinweise zu Ihrer Diensthaftpflichtversicherung

  • Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen (wenn Sie z.B. Ehrenämter übernommen haben) oder Risikoerhöhungen (wenn z.B. Freizeitrisiken hinzugekommen sind) ergeben.
  • Geben Sie uns Bescheid, wenn sich die Haftungsrisiken im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit ändern. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Dienstherrn.
  • Informieren Sie uns umgehend über Änderungen im familiären Bereich, wenn Sie sich selbständig gemacht haben (ggf. nebenberuflich), wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder sich Änderungen bezüglich Immobilien, Miet- und Eigentumsverhältnissen oder Haustieren ergeben.
  • Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Deckungssumme ausreichend bemessen ist.
  • Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.

Erfassungsbogen

Bitte prüfen Sie anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).
Da eine Diensthaftpflichtversicherung in der Regel in einer Privathaftpflichtversicherung integriert ist, stellen wir Ihnen hier den vollständigen Erfassungsbogen für beide Bereiche zur Verfügung.

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update eingereichten Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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