Eine Krankentagegeldversicherung ist die Grundlage eines jeden Konzeptes zur Absicherung der Arbeitskraft und erstattet Ihren Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind zu arbeiten.
Grundlage für die Absicherung der Arbeitskraft
Glücklicherweise führen Krankheiten und Unfälle nicht immer zu Berufsunfähigkeit oder zu anderen schwerwiegenden und dauerhaften Folgen. Aber auch eine Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldung mit der gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) mit Aussicht auf vollständige Genesung kann über die Zeitdauer zu erheblichen Einkommenseinbußen führen.
Sie sollten auch bedenken, dass es selbst bei einer mutmaßlich längerdauernden Arbeitsunfähigkeit selten sinnvoll ist, sofort allzu einschneidende Maßnahmen zur Kostenreduzierung zu ergreifen – anders als es bei dauerhafter Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit der Fall sein würde. Wenn also das Auto nicht gleich abgeschafft, eine große Wohnung nicht kurzfristig aufgegeben und Reserven nicht über Gebühr aufgebraucht werden sollen, ist es ratsam, ein Krankentagegeld ausreichend hoch zu bemessen. Wir empfehlen, das Nettoeinkommen vollständig mit einem Krankentagegeld abzudecken.
Ganz kurz erklärt
- Deckt den Verdienstausfall bei länger anhaltender Krankheit
- Sinnvoll für Arbeitnehmer
- Unverzichtbar für Selbständige und Freiberufler
- Nicht zu verwechseln mit Krankenhaustagegeld
Konzepte & Lösungen
Die Krankentagegeldversicherung ist ein wesentliches Element der persönlichen Vorsorge. Aber eben nur eines. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankschreibungen besteht für eine Dauer von bis zu 6 Wochen (sofern in Arbeits- oder Tarifvertrag keine längere Fortzahlung festgelegt wurde).
Gesetzlich krankenversichert
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70% des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (brutto), maximal aber 90% des Nettoarbeitsentgelts. Insgesamt ist die Auszahlung auf 70% der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Vom diesem Krankengeld müssen weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden.
Das gesetzliche Krankengeld beträgt demnach maximal ca. 89 Euro täglich, also maximal ca. 2.700 Euro monatlich.
Je nach Einkommenshöhe beträgt der Anspruch auf Krankengeld also nur einen Bruchteil des tatsächlichen Nettoeinkommens. Die Lücke sollte über eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden, die genau auf die für Sie geltenden Regelungen zur Entgeltfortzahlung abgestimmt werden kann.
Privat krankenversichert
Wenn Sie privat krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. In diesem Falle können Sie Ihr Nettoeinkommen vollständig durch ein privates Krankentagegeld versichern.
Selbstverständlich können Sie dieses durch die Wahl passgenauer Karenzzeiten auf die für Sie geltenden Regelungen zur Entgeltfortzahlung abstimmen.
Wichtig: Im Falle einer Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug über die Arbeitsagentur haben Sie die Möglichkeit, sich für die Dauer der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat krankenversichert zu bleiben. Um diese Option nutzen zu können, muss eine Krankentagegeldversicherung mindestens in Höhe des Anspruchs eines gesetzlich krankenversicherten bestehen!
Sparteninformation zum Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Bitte informieren Sie sich zur Krankentagegeld-Versicherung anhand unserer Broschüren
- Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeld für Arbeitnehmer (PDF). Informationen zur Versorgungslücke von in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherten und freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Leistungsbeispiele aus der Praxis, Hintergrundwissen und wichtige Tipps.
- Krankenvollversicherung – Wenn Sie die Wahl haben, sollte Ihnen die Entscheidung nicht schwer fallen!
Das Krankentagegeld ist ein interessanter Ergänzungsbaustein für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler. Die Broschüre beleuchtet auch das Krankentagegeld: (PDF) - Krankentagegeld für Arbeitnehmer (gesetzlich pder privat versichert) – Lückenberechnung (Excel)
Mit diesem Excel-Tool können Angestellte ihre Versorgungslücke berechnen, die nach Ende der Gehaltsfortzahlung (also üblicherweise ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit) entsteht. Das Tool berechnet die Lücke sowohl für gesetzlich als auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer.
Selbständige und Freiberufler
Selbständige und Freiberufler haben naturgemäß im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aus diesem Grunde ist die Absicherung des Verdienstausfalls für diese Personengruppen besonders wichtig und der Absicherungsbedarf in der Regel auch besonders groß.
- Bedarfsermittlung Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler (PDF)
Mit diesem Formular können Selbständige und Freiberufler ihren Krankentagegeld-Bedarf berechnen.
Gesetzlich krankenversichert
Beachten Sie, dass in der Krankenkassenmitgliedschaft von Selbständigen und Freiberuflern nicht automatisch eine Krankengeldabsicherung enthalten ist.
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten auch Selbständigen und Freiberuflern gegen einen Zusatzbeitrag die Absicherung eines Krankengeldes an, je nach tatsächlicher Einkommenshöhe erreicht dieses jedoch nur einen Bruchteil des tatsächlichen Nettoeinkommens.
Die Lücke sollte über eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden, meistens ist es jedoch sinnvoller, wenn Sie auf das gesetzliche Krankengeld verzichten und Ihr Nettoeinkommen vollständig durch ein privates Krankentagegeld versichern.
Privat krankenversichert
Wenn Sie privat krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld.
In diesem Falle können Sie Ihr Nettoeinkommen vollständig durch ein privates Krankentagegeld versichern.
Durch die Wahl unterschiedlichster Karenzzeiten – also einer Zahlung des Krankentagegeldes beispielsweise (erst) ab dem 29. Tag, dem 43. Tag, dem 4. Monat oder dem 7. Monat – können Sie den Versicherungsschutz Ihren Wünschen entsprechend gestalten und die Beitragshöhe beeinflussen.
Verwechslungsgefahr
Verwechseln Sie das Krankentagegeld (von der gesetzlichen Krankenkasse auch Krankengeld genannt) nicht mit dem Krankenhaustagegeld. Ein Krankenhaustagegeld leistet (nur) im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, ein Krankentagegeld leistet im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, unabhängig davon, ob ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist oder nicht.
Beachten Sie auch, dass ein Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld einer Unfallversicherung naturgemäß nur infolge eines Unfalls leistet und nicht bei Krankheit.