Menü
Banner exzellent by Assekurata
Pflaster und Verband auf einem Tisch

Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung ist die Grundlage eines jeden Konzeptes zur Absicherung der Arbeitskraft und erstattet Ihren Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind zu arbeiten.

Grundlage für die Absicherung der Arbeitskraft

Glücklicherweise führen Krankheiten und Unfälle nicht immer zu Berufsunfähigkeit oder zu anderen schwerwiegenden und dauerhaften Folgen. Aber auch eine Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldung mit der gelben Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung) mit Aussicht auf vollständige Genesung kann über die Zeitdauer zu erheblichen Einkommenseinbußen führen.

Sie sollten auch bedenken, dass es selbst bei einer mutmaßlich längerdauernden Arbeitsunfähigkeit selten sinnvoll ist, sofort allzu einschneidende Maßnahmen zur Kostenreduzierung zu ergreifen – anders als es bei dauerhafter Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit der Fall sein würde. Wenn also das Auto nicht gleich abgeschafft, eine große Wohnung nicht kurzfristig aufgegeben und Reserven nicht über Gebühr aufgebraucht werden sollen, ist es ratsam, ein Krankentagegeld ausreichend hoch zu bemessen. Wir empfehlen, das Nettoeinkommen vollständig mit einem Krankentagegeld abzudecken.

Ganz kurz erklärt

  • Deckt den Verdienst­ausfall bei länger anhaltender Krank­heit
  • Sinnvoll für Arbeit­nehmer
  • Unver­zicht­bar für Selb­ständige und Frei­berufler
  • Nicht zu verwechseln mit Kranken­haus­tage­geld

Konzepte & Lösungen

Die Krankentagegeldversicherung ist ein wesentliches Element der persönlichen Vorsorge. Aber eben nur eines. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankschreibungen besteht für eine Dauer von bis zu 6 Wochen (sofern in Arbeits- oder Tarifvertrag keine längere Fortzahlung festgelegt wurde).

Gesetzlich krankenversichert

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70% des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (brutto), maximal aber 90% des Nettoarbeitsentgelts. Insgesamt ist die Auszahlung auf 70% der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Vom diesem Krankengeld müssen weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden.

Das gesetzliche Krankengeld beträgt demnach maximal ca. 89 Euro täglich, also maximal ca. 2.700 Euro monatlich.

Je nach Einkommenshöhe beträgt der Anspruch auf Krankengeld also nur einen Bruchteil des tatsächlichen Nettoeinkommens. Die Lücke sollte über eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden, die genau auf die für Sie geltenden Regelungen zur Entgeltfortzahlung abgestimmt werden kann.

Privat krankenversichert

Wenn Sie privat krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. In diesem Falle können Sie Ihr Nettoeinkommen vollständig durch ein privates Krankentagegeld versichern.

Selbstverständlich können Sie dieses durch die Wahl passgenauer Karenzzeiten auf die für Sie geltenden Regelungen zur Entgeltfortzahlung abstimmen.

Wichtig: Im Falle einer Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug über die Arbeitsagentur haben Sie die Möglichkeit, sich für die Dauer der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat krankenversichert zu bleiben. Um diese Option nutzen zu können, muss eine Krankentagegeldversicherung mindestens in Höhe des Anspruchs eines gesetzlich krankenversicherten bestehen!

PDF-Download

Sparteninformation zum Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Bitte informieren Sie sich zur Krankentagegeld-Versicherung anhand unserer Broschüren

Selbständige und Freiberufler

Selbständige und Freiberufler haben naturgemäß im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aus diesem Grunde ist die Absicherung des Verdienstausfalls für diese Personengruppen besonders wichtig und der Absicherungsbedarf in der Regel auch besonders groß.

Gesetzlich krankenversichert

Beachten Sie, dass in der Krankenkassenmitgliedschaft von Selbständigen und Freiberuflern nicht automatisch eine Krankengeldabsicherung enthalten ist.

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten auch Selbständigen und Freiberuflern gegen einen Zusatzbeitrag die Absicherung eines Krankengeldes an, je nach tatsächlicher Einkommenshöhe erreicht dieses jedoch nur einen Bruchteil des tatsächlichen Nettoeinkommens.

Die Lücke sollte über eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden, meistens ist es jedoch sinnvoller, wenn Sie auf das gesetzliche Krankengeld verzichten und Ihr Nettoeinkommen vollständig durch ein privates Krankentagegeld versichern.

Privat krankenversichert

Wenn Sie privat krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld.

In diesem Falle können Sie Ihr Nettoeinkommen vollständig durch ein privates Krankentagegeld versichern.

Durch die Wahl unterschiedlichster Karenzzeiten – also einer Zahlung des Krankentagegeldes beispielsweise (erst) ab dem 29. Tag, dem 43. Tag, dem 4. Monat oder dem 7. Monat – können Sie den Versicherungsschutz Ihren Wünschen entsprechend gestalten und die Beitragshöhe beeinflussen.

Verwechslungsgefahr

Verwechseln Sie das Krankentagegeld (von der gesetzlichen Krankenkasse auch Krankengeld genannt) nicht mit dem Krankenhaustagegeld. Ein Krankenhaustagegeld leistet (nur) im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, ein Krankentagegeld leistet im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, unabhängig davon, ob ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist oder nicht.

Beachten Sie auch, dass ein Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld einer Unfallversicherung naturgemäß nur infolge eines Unfalls leistet und nicht bei Krankheit.

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Welche Versicherung passt zu Ihren Bedürfnissen?

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung!

Unsere Mitarbeiter beraten sie gerne