Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abschließt. Die Direktversicherung als eine sehr einfach zu handhabende Form der betrieblichen Altersvorsorge bietet viele Vorzüge für beide Seiten.
Bei einer Direktversicherung überweist der Arbeitgeber monatlich einen vereinbarten festen Betrag direkt an den Versicherer. Interessant ist eine Direktversicherung im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis, nicht nur für "Besserverdienende".
Auch wenn der Arbeitgeber die Raten zahlt: Ausbezahlt bekommt das angesparte Geld im Rentenalter der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene.
Ganz kurz gesagt
- Eine Form der Betrieblichen Altersversorgung
- Der Arbeitgeber schließt die Versicherung für den Arbeitnehmer und zahlt in der Regel die Beiträge
- Ausbezahlt werden die Beträge an den Arbeitnehmer (bzw. Angehörige)
- Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sparteninformation zur Direktversicherung
Hier finden Sie Informationen zu den Gestaltungsmöglichkeiten der Direktversicherung aus Sicht von Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
- Betriebliche Altersvorsorge – Informationen für Arbeitgeber (PDF)
- Betriebliche Altersvorsorge – Informationen für Arbeitnehmer (PDF)
Beachten Sie auch weitere Informationen:
- Minijobrente – Betriebliche Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte (PDF)
Sparteninformation zur Minijobrente für geringfügig Beschäftigte. - Direktversicherung bei Wikipedia (extern)
Informationen zu Beiträgen, Versteuerung und Änderungen.
Wer zahlt die Beiträge? Der Chef oder der Arbeitnehmer?
Das ist unterschiedlich und muss individuell vereinbart werden. Für folgende beide Möglichkeiten gibt es auch die Mischform, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen:
Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Der Arbeitgeber bestimmt, ob und wie viel er in eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter einzahlt (zusätzlich zum regulären Gehalt), ggf. gibt es Betriebsvereinbarungen oder tarifliche Bindungen. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren somit die Steuerlast des Unternehmens.
Arbeitnehmerfinanzierte
Direktversicherung
Der Arbeitgeber führt die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab in Form einer "Entgeltumwandlung". Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten – für den Arbeitnehmer können im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingespart werden.
Wer hat Vorteile aus einer Direktversicherung?
Beide Seiten ziehen einen Nutzen finanzieller und steuerlicher Art, die Einrichtung und Verwaltung von Direktversicherungen ist einfach. Daher ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge so beliebt.
Vorteile für den Arbeitgeber
Es profitieren vor allem kleinere Unternehmen, die keine eigene Pensionskasse haben. Auf die Beiträge zur Direktversicherung müssen sie weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen, die Beiträge sind bilanzneutral und gut kalkulierbar. Eine Direktversicherung zeigt zudem die soziale Verantwortung des Arbeitgebers durch Unterstützung der Altersvorsorge.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Die Direktversicherung ist eine zusätzliche Altersvorsorge, gefördert durch den Arbeitgeber. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. Bei Jobwechsel ist eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder eine private Weiterführung des Vertrages möglich, zudem besteht Insolvenzschutz.
Konzepte & Lösungen
Die Direktversicherung zählt zur Betrieblichen Altersvorsorge und damit zur Altersvorsorge der 2. Schicht.
Damit ist sie ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle drei Schichten und lassen Sie sich von uns beraten, mit welchen Vorsorgeformen und Kombinationen Sie bestmöglich für Ihr Alter vorsorgen können.
Direktversicherung vor und nach 2005
Bei alten Verträgen vor 31. Dezember 2004 müssen die Beiträge vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Wird das Kapital zum Rentenzeitpunkt in einem Betrag ausgezahlt, ist dieser steuerfrei, wird das Kapital verrentet, gilt die günstige Ertragsanteilsbesteuerung.
Bei Neuverträgen gilt dagegen das Alterseinkünftegesetz, also die nachgelagerte Besteuerung. Die laufenden Beiträge sind hier für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vollständig steuerfrei, dafür wird die Auszahlung im Rentenalter als sonstige Einkünfte versteuert.
in beiden Fällen ist zu beachten, dass gesetzlich Krankenversicherte in der Rentenphase beziehungsweise bei Kapitalauszahlung Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen (privat Krankenversicherte nicht).