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Rote Chilischoten au Teller

Was kostet ein Versicherungsmakler?

Die Kosten für die von uns erbrachten Dienstleistungen werden durch die von den Versicherungsgesellschaften an uns gezahlten Courtagen (Provisionen) abgegolten. Daher entstehen Ihnen durch die Zusammenarbeit mit uns keine zusätzlichen Kosten.

Obwohl wir von den Versicherungsgesellschaften bezahlt werden, können wir dennoch unsere Unabhängigkeit von den Versicherern bewahren. Denn auch diese wissen es zu schätzen, dass wir ihnen Arbeit abnehmen.

Immer wieder versucht der eine oder andere Kunde, mit uns über unsere Courtagen zu verhandeln. Deshalb hier ein offenes Wort:

 

Schlechte Idee 1

Sie lassen sich von uns beraten und schließen die empfohlene Versicherung dann direkt mit dem Versicherungsanbieter ab.

Problem: Sie zahlen in der Regel die gleichen Kosten, haben aber keinen Versicherungsmakler (uns) als unabhängigen Sachwalter, der für die Beratung und den Abschluss haftet und Ihre Versicherungen auch in Zukunft betreut, der Sie auf Produktänderungen hinweist und der Sie bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation berät.

 

 

Schlechte Idee 2

Sie verhandeln mit uns, um die Courtage zu reduzieren oder 50/50 zu machen.

Problem: Damit würden wir uns nach heutiger Rechtslage strafbar machen. Außerdem ist die Courtage unsere einzige Einnahmequelle, von der wir Büroräume, Gehälter, Fortbildungen etc. bezahlen müssen.

Eine Alternative wäre eine Beratung auf Honorarbasis, d.h. Sie bezahlen die Zeit, die die Beratung in Anspruch nimmt, was letztendlich teurer werden könnte.

 

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Sie erhalten keine Rechnungen von uns

Wenn Sie sich von uns beraten lassen, kommt anschließend keine Rechnung, keine Honorar­forderung. Unsere Kosten sind in den Vertragskosten bereits enthalten!

Peter Przybilla
Geschäftsführer und Gesellschafter

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Ein Vergleich zwischen Courtage- und Honorarmodell

Das Courtagemodell

Die Vergütung eines Versicherungsmaklers erfolgt traditionell über Courtagen (Provisionen), die in die Versicherungsprämien einkalkuliert sind.

Bei diesem Modell sind alle Dienstleistungen des betreuenden Versicherungsmaklers im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag für die Dauer des Vertrages abgegolten. Der Aufwand für Beratung und Betreuung variiert je nach Produkt.

Courtagen im Sach-, Haftpflicht-, KFZ-, Rechtsschutzversicherungsbereich und in einigen anderen Sparten sind häufig nicht kostendeckend, da hier der Beratungs- und Betreuungsaufwand oft in keinem Verhältnis zur Höhe der Courtage steht (z.B. erbringt eine Privathaftpflichtversicherung ca. 10-20 Euro Courtage).

Die vom Versicherungsmakler zu erbringenden Leistungen müssen daher durch Courtagen aus anderen Produkten (z.B. Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und andere Personenversicherungen) oder durch ein insgesamt höheres Beratungs- und Betreuungsvolumen kompensiert werden.

Das Honorarmodell

Die Honorierung erfolgt über die Vereinbarung eines zeit- und leistungsabhängigen Honorars, d.h. bei jeder Anfrage, jeder Beratung, jeder Dienstleistung läuft die Uhr und die Beratung und Betreuung wird nach Zeit und Aufwand vergütet.

Die Höhe des Honorars hängt davon ab, ob es sich um Serviceleistungen oder um Beratungsleistungen handelt, wer die Beratung durchführt und je nach Thema und Komplexität.

Das Honorar wird unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages fällig, wobei bei Vertragsabschluss eine ggf. im Produkt enthaltene Courtage angerechnet wird.

Diesem Modell fehlt jedoch noch die breite Akzeptanz bei den Kunden.

Wir bekennen uns daher zum Courtagemodell, da es aus unserer Sicht für alle beteiligten Parteien das praktikabelste Modell ist, auch weil für den Kunden keine über die Vertragslaufzeit unkalkulierbaren Kosten entstehen können.

 

Wir schielen nicht auf die Produkte mit den höchsten Courtagen

Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis zählen! Warum sollten wir mit kurzsichtigen Courtagemaximierungen unseren Ruf als unabhängigen Versicherungsmakler aufs Spiel setzen, den wir uns in mehr als 40 Jahren seriöser Vermittlung aufgebaut haben?

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