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Bauherrenhaftpflichtversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise und unseres Erfassungsbogens, ob sich Änderungen bei Ihrem Bauvorhaben ergeben haben, Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zu Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen (z.B. umfangreicheres Bauvorhaben) oder Risikoerhöhungen (z.B. Bauen in eigener Regie) ergeben.
  • Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Deckungssumme ausreichend bemessen ist.
  • Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.

Erfassungsbogen

Bitte prüfen Sie anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update eingereichten Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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