Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Tierhalterhaftpflicht geändert hat!
Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise und unseres Erfassungsbogens, ob sich Änderungen bei Ihren Tieren ergeben haben, Ihre Tierhalterhaftpflicht angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.
Hinweise zu Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen (z.B. Anschaffung weiterer Tiere) oder Risikoerhöhungen (z.B. Teilnahme an Veranstaltungen) ergeben.
- Informieren Sie uns umgehend, wenn ein Tier gestorben ist, damit der Versicherungsschutz aufgehoben werden kann.
- Geben Sie uns auch Bescheid, wenn ein Tier gestorben ist und Sie sich zeitnah ein neues Tier anschaffen. Bei einigen Versicherungen sind Sie als Tierhalter nur für die Tiere versichert, die im Versicherungsschein genannt sind (mit Name, Rasse, Chip-Nummer).
- Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Deckungssumme ausreichend bemessen ist.
- Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Erfassungsbogen
Bitte prüfen Sie anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).
Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update eingereichten Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.