Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein wesentlicher Teil des deutschen Altersvorsorgesystems. Zusammen mit der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegepflichtversicherung bildet sie die 5 Säulen unseres Sozialversicherungssystems.
Die GRV dient in erster Linie der Altersvorsorge von abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern). Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf Rente, wenn versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind. Neben abhängig Beschäftigten sind in der Rentenversicherung weitere Personenkreise pflichtversichert (beispielsweise selbständige Handwerker). Auch eine freiwillige Versicherung ist möglich. Neben Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Heutige Beitragszahler bringen also die Renten der heutigen Rentenbezieher auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene (spätere) Rente. Weil immer die nächsten Generationen die Rentenansprüche der heute Berufstätigen finanzieren, sprechen wir auch von einem "Generationenvertrag".
Da die demographische Entwicklung die Finanzierung des Umlageverfahrens zunehmend erschwert und eine Vielzahl von nicht beitragsgedeckten Leistungen (z.B. Kindererziehungszeiten, Hinterbliebenenrenten usw.) das System zusätzlich belastet, steigen die jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt immer weiter an und der Steuerzahler muss über diesen Weg noch zusätzlich in die Bresche springen.
Eine Beratung und Betreuung zu den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist von unserer Maklertätigkeit nicht umfasst. Aus diesem Grunde können wir Ihnen keine Fragen zu Ihren Rentenanwartschaften, Ihren Rentenansprüchen, Ihren persönlichen und rentenrechtlichen Voraussetzungen oder zu sinnvollen oder erforderlichen Maßnahmen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei der Gesetzlichen Rentenversicherung beantworten. Bitte wenden Sier sich dazu direkt an Ihren Versicherungsträger.
Ganz kurz gesagt
- In erster Linie für Arbeitnehmer (im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung)
- Wesentlicher Teil unseres Altersvorsorgesystems, aber ein zunehmend schwacher
- Finanziert im Umlageverfahren: Arbeitnehmer zahlen für Rentner
- Zunehmend finanziert durch Geld aller Steuerzahler
Konzepte & Lösungen
Die Gesetzliche Rentenversicherung zählt zur Altersvorsorge der 1. Schicht.
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist ein wesentlicher Teil unseres Altersvorsorgesystems. Aber eben nur einer und ein zunehmend schwacher.
Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen", wie Sie zusätzlich für das Alter vorsorgen sollten, damit am Ende des Geldes nicht noch Leben übrig ist!