Die Kombination aus Beihilfe und einer perfekt darauf abgestimmten privaten Restkostenversicherung ermöglicht unschlagbaren Krankenversicherungsschutz für den Beamten und seine Familie.
Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Beamte erhält eine anteilige Erstattung seiner anfallenden Behandlungskosten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach seinem jeweiligen Beihilfesatz. Die Höhe des Satzes ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften – Beamte mit Kindern und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung. Auch Ehegatten und Kinder eines Beamten haben über diesen grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe (keine eigene Krankenversicherung für den Ehegatten bzw. noch vorhandene Kindergeldberechtigung für die Kinder vorausgesetzt).
Ganz kurz erklärt
- Neben GKV und PKV die dritte Variante der Krankenversicherung
- Eine Variante der klassischen privaten Krankenversicherung
- Nur für Beamte und deren Familien
Der Beamte hat hier die Möglichkeit, den nicht seitens der Beihilfe übernommenen Teil der anfallenden Kosten über eine private Krankenversicherung abzudecken. Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen an die Beihilfegegebenheiten angepasst werden (z. B. im Falle von Nachwuichs oder bei Eintritt in den Ruhestand).
Natürlich könnte sich der Beamte auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Diese Variante wird allerdings nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da der volle Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse in fast allen Bundesländern vom Beamten selbst getragen werden muss (kein Arbeitgeberzuschuss).
Sparteninformation zur Beihilfe-Restkostenversicherung
Bitte informieren Sie sich anhand unserer Broschüre "Beihilfe / Heilfürsorge - Krankenkostenabsicherung für Beamte". Hier finden Sie Informationen zur Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte, zu den Beihilfesätzen der verschiedenen Dienstherren, den erforderlichen Krankenversicherungsbausteinen, Informationen zur Heilfürsorge (Polizeibeamte und Soldaten), zur Anwartschaftsversicherung, zur Beamtenausbildung, zum Kontrahierungszwang und zur Beamtenöffnungsaktion sowie weiteres Hintergrundwissen und wichtige Tipps.
Weitere Quellen extern
- Beihilfe (Dienstrecht) bei Wikipedia (extern)
Informationen zu Grundlagen des Beihilferechts. - Heilfürsorge bei Wikipedia (extern)
Informationen zu Grundlagen des Beihilferechts.