Vielen ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter nicht geläufig. Noch seltener ist bekannt, welche qualitativen und rechtlichen Unterschiede sich hinter diesen Begriffen verbergen. Doch das entscheidet, wessen Interessen bei der Beratung im Vordergrund stehen.
Jahrzehntelang nannten wir uns "unabhängiger Versicherungsmakler". Doch 2025 hieß es plötzlich: Wer Provisionen erhält, darf sich nicht "unabhängig" nennen. Deshalb spricht man in der Versicherungsbranche jetzt vom "freien Versicherungsmakler" oder verwendet ähnliche Synonyme. An unserer Arbeit ändert das nichts – nur am Etikett.
Hinweis zur umstrittenen Bezeichnung "unabhängiger Versicherungsmakler"
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehrere Gerichte überzeugt, dass Versicherungsmakler sich nicht als "unabhängig" bezeichnen dürfen, wenn sie Provisionen von den Versicherern erhalten.
Die Argumentation: Wer Provisionen von Versicherern kassiert, kann nicht völlig unabhängig sein. Siehe den Beitrag "Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen" vom vzbv. Mehrere Gerichte (LG Köln, LG Bremen, OLG Köln, OLG Dresden) folgten dieser Argumentation. Interessant auch der Beitrag über Hintergründe und Einspruchverfahren im Versicherungsmagazin (Springer Verlag) vom 14. März 2025.
Der entscheidende Unterschied: Wem ist Ihr Berater verpflichtet?
Ein freier Versicherungsmakler wie wir arbeitet mit einer Vielzahl von Versicherungsanbietern zusammen – und ist dabei an keinen Versicherungsanbieter gebunden.
Das heißt, wir können aus den Angeboten unterschiedlicher Versicherer die Modelle auswählen, die am besten zu Ihnen und Ihrer Situation passen.
Wir von Hengstenberg & Partner beraten, vermitteln und betreuen. Das heißt wir bieten Ihnen:
- individuelle Risikoanalyse
- kompetente und ganzheitliche Beratung
- dauerhafte Betreuung auch nach Abschluss
- leistungsstarke Produkt unterschiedlicher Anbieter
- Unterstützung im Leistungsfall
- Zeitersparnis durch unsere Rundumbetreuung
Was macht eigentlich ein Versicherungsmakler? Ein Video des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e.V. (Länge: 3:09 min)
Mehr über Hengstenberg & Partner
Definition der verschiedenen Vermittlertypen
Die Versicherungs-Vermittlungs-Verordnung unterscheidet klar zwischen verschiedenen Vermittlertypen:
1) Versicherungsvertreter
Vertreter sind an bestimmte Versicherer gebunden und dürfen nur deren Produkte verkaufen. Teilweise bieten Vertreter auch Produkte mehrerer Gesellschaften an.
- Einzelvertreter: Er ist an ein Versicherungsunternehmen oder einen Konzern gebunden und vermittelt nur Produkte dieser Gesellschaft oder dieses Konzerns.
- Mehrfachagent oder Mehrfachvertreter: Er vermittelt Produkte bestimmter Gesellschaften, die er sich ausgesucht hat, an die er dann aber gebunden ist.
2) Honorarvermittler
Ein Honorarvermittler ist wie ein Versicherungsmakler nicht unternehmensgebunden. Er berechnet bei erfolgreicher Vermittlung dem Kunden ein Honorar.
Sollten bei einer Vermittlung zusätzlich Provisionen fließen (was mangels sogenannter "Nettotarife" meist der Fall ist) werden diese mit dem Honorar verrechnet oder dem Kunden erstattet.
3) Direktvertrieb
Auch Direkt- und Online-Versicherer bieten nur hauseigene Produkte an. Sie werben oft mit kostengünstigen Tarifen, weil sie keine Vertriebsabteilung unterhalten.
Aber heißt "kostengünstig" auch "gutes Preis-Leistungs-Verhältnis"? Kosten die umfangreichen Werbekampagnen, Online-Plattformen und Hotlines nichts? Hat persönliche Beratung und dauerhafte Betreuung keinen Wert?
4) Versicherungsberater (Honorarberater)
Ein Versicherungsberater ist kein Vermittler, sondern neutraler Berater. Er rechnet sein Beratungshonorar unabhängig von einer Vermittlung zeitbasiert oder aufwandsbasiert ab.
Viele Honorarberater vermitteln überhaupt nicht, was dazu führen kann, dass zusätzlich zum Beratungshonorar beim Abschluss noch ein Vermittlungsentgelt für die empfohlenen Produkte anfällt.
5) Freier Versicherungsmakler – das sind wir
Ein freier Versicherungsmakler ist vertraglich an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und agiert im Auftrag und Interesse der Versicherungsnehmer (§ 59 Versicherungsvertragsgesetz). Er ist sogenannter Sachwalter seiner Kunden (siehe Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofes vom 22.5.1985, IV ZR 190/83). Er vermittelt Versicherungsprodukte, berät und betreut seine Kunden langfristig – auch im Schadenfall.
Die Vergütung eines Versicherungsmaklers erfolgt über Courtagen, die in den Vertragskosten enthalten sind. Nach einer Beratung bekommen Sie also keine Rechnung, keine Honorarforderung.
Peter Przybilla zur Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern
Die Kampagne des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) ist eine Zäsur für unsere Branche. Versicherungsmakler werden abgemahnt, wenn sie mit ihrer Unabhängigkeit werben. Verstehe ich das? Ehrlich gesagt: Nein.
Denn die Diskussion um ein einzelnes Wort ändert nichts an der Sache selbst. Als freie Versicherungsmakler sind wir gesetzlich Ihre Sachwalter – nicht Verkäufer der Versicherer. Wir sind an keine Gesellschaft gebunden. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse. Das steht so im Gesetz und das leben wir jeden Tag.
So haben wir seit 1983 gearbeitet. So werden wir weiterarbeiten. Nennen Sie es, wie Sie wollen – wir nennen es: unseren Job.
Peter Przybilla
Geschäftsführer und Gesellschafter
Drei Hinweise zur Wahl Ihres Beraters
- Versicherungsbüro oder Agentur: Sie erhalten alle Versicherungsprodukte von diesem einen Anbieter. Er wird Ihnen verschiedene Versicherungen seines Hauses präsentieren können, aber keinesfalls (möglicherweise bessere) Produkte anderer Anbieter.
- Direkt- oder Online-Versicherung: In der Regel bekommen Sie keine persönliche Beratung und keine Hinweise auf gesellschaftsfremde Alternativen. Sie sind ganz auf sich gestellt und müssen sich intensiv selbst in die Materie einarbeiten.
- Fragen Sie konkret nach: Die Versicherungs-Vermittlungs-Verordnung verlangt eine klare Auskunft des Anbieters. Fragen Sie, welche der oben genannten Bezeichnungen zutrifft und ob das Vergütungsmodell transparent darstellt wird.
Definition des Begriffs Versicherungsmakler
- Maklerbroschüre Hengstenberg & Partner (PDF) – Der feine Unterschied zwischen bedarfsorientierter Beratung und Produktverkauf!
- Wir sind Teil einer starken Genossenschaft! (PDF) – Unsere Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG.
- Wikipedias Definition des Versicherungsmaklers
- Matthias Helberg, ein Maklerkollege, blogt über unabhängige Versicherungsmakler.
- Unsere Landingpage für Versicherungsmakler in München.
„In atemberaubender Geschwindigkeit“
Seit Jahren ist mein Ansprechpartner Herr Kurschewitz. Obwohl wir ausschließlich über Email und Telefon zusammenarbeiten, habe ich mich immer sehr gut beraten gefühlt. Fragen werden genau gradlinig geklärt und das in nahezu atemberaubender Geschwindigkeit. Wir hatten schon zwei Situationen, wo wir von HuP angesprochen worden sind auf neue Angebote, die mindestens gleich gut aber günstiger waren als unsere bisherigen Verträge. Insgesamt: Besser geht nicht - bitte weiter so!
„Ihre Betreuung hat mir geholfen“
In Ihrem großen Bestand bin ich ein kleiner Fisch – vielleicht eine etwas exotische Unternehmerin. Ihre Betreuung in den vergangenen sieben Jahren hat mir geholfen, dass ich privat gesund und munter bin. Eine gute Voraussetzung um auch beruflich zu wachsen und offen für die Herausforderungen der Zukunft zu sein. Ihnen alles Gute, viel Erfolg mit großen und kleinen Fischen.
Antworten auf häufige Kundenfragen (FAQ)
Warum nennen Sie sich nicht mehr "unabhängiger Versicherungsmakler"?
Wir respektieren die Rechtsprechung, die die Bezeichnung "unabhängiger Versicherungsmakler" bei provisionsbasierten Maklern als irreführend einstuft. Daher verwenden wir die Bezeichnung "freier Versicherungsmakler". Unsere Arbeitsweise ändert sich dadurch nicht.
Sind Versicherungsmakler wirklich neutral und objektiv?
Als freier Versicherungsmakler sind wir Sachwalter unserer Kunden (§ 59 VVG; BGH-Urteil vom 22.5.1985, IV ZR 190/83). Wir sind nicht an einzelne Versicherer gebunden und können mit breitem Marktüberblick auswählen. Nur die beste Lösung für Ihre Situation zählt.
Sind Versicherungsmakler nicht viel zu teuer?
Im Gegenteil. Als freier Versicherungsmakler erhalten wir oft Sonderkonditionen von Versicherern und bieten so Deckungskonzepte mit hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kosten fallen nicht höher aus als bei Einzelvertretern.
Bevorzugen Versicherungsmakler nicht Produkte mit höheren Provisionen?
Nein. Unsere Empfehlungen begründen wir ausführlich und dokumentieren sie transparent. Wir leben von langfristigen Kundenbeziehungen – nicht von einmaligen Abschlüssen.
Sind die Versicherungsprodukte von freien Versicherungsmaklern überhaupt von gleicher Qualität?
Selbstverständlich. Die Produktqualität unterscheidet sich nicht zu Angeboten von Einzelvertretern derselben Gesellschaften. Noch besser: Wir haben Zugriff auf spezielle Deckungskonzepte, die ein deutlich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen, als die Standardprodukte der Versicherer.
Kündigen Versicherungsmakler Verträge, um neu zu vermitteln und mehr Provisionen zu kassieren?
Ganz im Gegenteil. Unser Interesse liegt in langfristiger Betreuung. Wir optimieren Ihre Verträge laufend, ohne unnötige Kündigungen.
Es liegt ganz in Ihrer Hand
Wer ist der richtige Versicherungsdienstleister für Sie? Wer bietet beste Beratung und Betreuung? Lesen Sie mehr über uns, Hengstenberg & Partner – den freien Versicherungsmakler aus München!