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Arzt im weißen Kittel mit Tastatur am Tisch

Beihilfe-Restkostenversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Beihilfe-Restkostenversicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Krankenversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zur Beihilfe-Restkostenversicherung

  • Geben Sie uns möglichst zeitnah Nachricht, wenn sich Ihre persönlichen Umstände verändern (Heirat, Nachwuchs, berufliche Veränderungen usw.). Informieren Sie uns dann am besten mit Hilfe unserer spezifischen Checklisten, damit wir Ihren Krankenversicherungsschutz prüfen und bei Bedarf anpassen können.
  • Bitte geben Sie uns umgehend Bescheid, wenn sich das für Sie geltende Beihilferecht ändert (z.B, bei einem Umzug in ein anderes Bundesland).
  • Informieren Sie uns, wenn Gesundheitsstörungen weggefallen sind, die bei Vertragsabschluss zu einem Risikozuschlag oder eine Leistungsausschluss geführt hatten (wenn z.B. Unfallfolgen inzwischen folgenlos ausgeheilt, Allergien ausgeschlichen oder Kreislaufprobleme nie wieder aufgetreten sind). Reichen Sie uns dann ein aktuelles Attest eines Facharztes ein, in dem eine folgenlose Ausheilung dokumentiert ist und das wir zur Überprüfung beim Versicherer vorlegen können.
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Hengstenberg & Partner,

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