Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: Sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen.
Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.
Ganz kurz gesagt
- Deckt nur Leistungen aus dem gesetztlichen Leistungskatalog
- Unzureichende Lösung, die anders ergänzt oder ersetzt werden sollte
Besser Pflegetagegeldversicherung oder Pflegekautionskonto wählen
Aufgrund der geschilderten Einschränkungen bei der Pflegekostenversicherung empfehlen wir andere Lösungen zur Absicherung des Pflegefalles.
- Besuchen Sie unsere Produktseite zur Pflegetagegeldversicherung oder
- informieren Sie sich besser gleich über unser Pflegekautionskonto.
Konzepte & Lösungen
Eine Pflegekostenversicherung ist ein Element der persönlichen Vorsorge. Aber eben nur eines - und zudem eines, das Nachteile gegenüber einer Pflegetagegeldversicherung und insbesondere unserem Pflegekautionskonto aufweist. Informieren Sie sich deshalb in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine, wie Sie für den Pflegefall vorsorgen und Ihr Familienvermögen schützen können. Dort stellen wir Ihnen auch unser einmaliges Pflegekautionskonto vor.