Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Risikolebensversicherung geändert hat!
Nehmen Sie sich etwas Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Risikolebensversicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.
Hinweise zur Risikolebensversicherung
- Da Ihre Familie im Ernstfall von der Versicherungssumme leben muss, empfehlen wir Ihnen regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe des Todesfallschutzes ausreichend bemessen ist. Wenn Sie Erhöhungsbedarf haben, sprechen Sie uns an.
- Einige Gesellschaften bieten Anpassungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung anprüfen Sie diesbezüglich die Versicherungs- und Tarifbedingungen oder sprechen Sie uns an. Bitte melden Sie uns einen Erhöhungswunsch frühzeitig, da für die Wahrnehmung von Anpassungsoptionen Fristen einzuhalten sind.
- Wir empfehlen Ihnen, die jährlichen Dynamisierungen regelmäßig wahrzunehmen, damit der Versicherungsschutz nicht an Kaufkraft verliert.
- Geben Sie uns Nachricht, wenn beim ursprünglichen Vertragsabschluss wegen einer Vorerkrankung ein Zuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden musste, sich Ihr Gesundheitszustand nun aber verbessert hat oder die Vorerkrankungen inzwischen eine längere Zeit zurück liegen.
- Geben Sie uns Nachricht, wenn Sie eine risikoreiche Tätigkeit (z.B. körperliche Tätigkeit oder Flugzeugführer) oder gar eine nicht versicherbare Tätigkeit (siehe Bedingungen des Versicherers) aufgenommen haben oder eine risikoreiche Sportart ausüben (z.B. Flugsport, Klettersport oder Rennsport). Gefährliche Sportarten oder Tätigkeiten sind teilweise nur dann mitversichert, wenn dies angezeigt wurde und besonders vereinbart ist. Anders als beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Risikoerhöhungen teilweise auch nach Vertragsabschluss gemeldet werden!
- Geben Sie uns ebenfalls Nachricht, wenn Risiken weggefallen sind, die bei Vertragsabschluss zu einem Zuschlag oder einer Leistungseinschränkung geführt hatten (z.B. eine risikoreiche Sportart oder die Tätigkeit als Flugzeugführer).
- Soweit Ihrem Vertrag ein Nichtrauchertarif zugrunde liegt, informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Rauchen nach Vertragsabschluss beginnen, damit der Vertrag angepasst wird. Ansonsten ist der Versicherer i.d.R. berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen.
- Denken Sie daran, das Bezugsrecht im Todesfall regelmäßig zu prüfen, da sich der Versicherer an das von Ihnen ausgesprochene Bezugsrecht halten muss – auch dann, wenn Sie mit der eingetragenen Person inzwischen nichts mehr zu tun haben sollten! Ein Formular und weitere Informationen zur Änderung des Bezugsrechts finden Sie in unserem Kundenservice.
Erfassungsbogen
Wenn Sie Ihre Risikolebensversicherung einer Revision unterziehen möchten, prüfen Sie bitte anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und Ihre Wünsche und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).
Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.