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Holzsteg über Wasser

06 | Der Versicherungs­maklervertrag

Wir schließen mit Ihnen einen Versiche­rungs­makler­vertrag. Dieser regelt die Zusammen­arbeit zwischen Ihnen (Kunde) und uns (Versicherungsmakler) im sogenannten Innen­verhältnis.

Im Versicherungs­makler­vertrag formulieren wir auch die Rahmen­bedingungen für die Verwendung der Versiche­rungs­makler­voll­macht (siehe nachfolgende Seite).

Hinweis: Der Versiche­rungs­makler­vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns regelt, wird den Versicherern nicht vorgelegt. Deshalb spricht man auch vom "Innenverhältnis".

Egal ob wir Sie nur in einer Versicherungs­sparte betreuen oder ob wir für Sie ein Gesamtmandat über alle Ihrer Verträge übernehmen. Folgende Regeln enthält der Makler­vertrag:

  • Wir kümmern uns um Ihre Versicherungs­verträge, die Sie über uns abschließen. Ebenso kümmern wir uns um Verträge, die Sie schon früher abgeschlossen haben und die wir in unsere Betreuung übernehmen. Die Übernahme solcher bereits bestehender Verträge müssen Sie jedoch ausdrücklich mit uns vereinbaren.
  • Wir dokumentieren unsere Arbeit. Das Gesetz macht dazu klare Vorgaben, um später nachvoll­ziehen zu können, was zwischen uns besprochen und vereinbart wurde. Dadurch ist alles klar nachvoll­ziehbar und transparent.
  • Wichtig ist die Daten­schutz­erklärung, weil wir viele persönliche Daten und Informationen von Ihnen erfassen und verarbeiten. Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen.
  • In einer Erklärung zur Kommunikation wird geregelt, dass wir mit Ihnen auf allen Wegen, sowohl analog als auch digital kommunizieren dürfen.
Zerknülltes Papier neben Schreibblock

Versicherungs­makler­vertrag herunter­laden

Den Versiche­rungs­makler­vertrag inklusive AGB (PDF, 6 Seiten) können Sie gerne direkt ausfüllen und an uns senden – aber immer zusammen mit der Versiche­rungs­makler­vollmacht (siehe nachfolgende Seite).

Häufig gestellte Fragen zum Maklervertrag

Als Versicherungsmakler sind wir Ihr treuhänderähnlicher Sachwalter, vergleichbar mit Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt, der Ihre Interessen gegenüber Dritten vertritt. Dieser Sachverhalt und die deshalb erforderlichen Formalitäten sind noch nicht jedermann geläufig. Deshalb entstehen regelmäßig Fragen, die wir Ihnen im Folgenden gerne beantworten möchten.

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Anstrengend aber wichtig!

Wir verstehen, dass die Durchsicht der vielen Texte und Paragraphen anstrengend ist und keine Begeiste­rung hervorruft. Fakt ist jedoch, dass diese Verträge aus Verbraucher­schutz­sicht entwickelt wurden und der Rechts­sicherheit und Transparenz dienen.

Peter Przybilla
Geschäftsführer und Gesellschafter

Antworten auf häufige Kundenfragen (FAQ)

Wozu ein Versicherungsmaklervertrag?

Sobald wir Sie beraten, müssen wir unsere Maklerpflichten Ihnen gegenüber erfüllen – sogar schon vor und unabhängig von einem eventuellen späteren Vertragsabschluss mit einem Versicherer. Aus diesem Grunde wollen wir mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung einen formellen Rahmen für unsere Zusammenarbeit schaffen.

Ist ein Versicherungsmaklervertrag nicht außergewöhnlich?

Der Versicherungsmaklervertrag beruht auf Empfehlungen unseres Branchenverbandes BDVM (Bundesverband Deutscher Versicherungs Makler e.V.) und unserer Genossenschaft VEMA (Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G.). Er ist bei einer Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Versicherungsmakler üblich und notwendig.

Sie werden mit normalem juristischem Allgemeinverständnis – also auch ohne juristische Ausbildung – feststellen, dass im Versicherungsmaklervertrag nichts Überraschendes enthalten ist und nichts, was nicht ohnehin für die Zusammenarbeit in der Praxis erforderlich ist.

Früher ging es doch auch ohne Versicherungsmaklervertrag?

Aktuelle Gesetze übertragen uns zur Stärkung des Verbraucherschutzes umfangreiche Informations-, Beratungs-, Betreuungs-, Protokollierungs- und Dokumentationspflichten. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, rechtssichere Rahmenbedingungen für beide Seiten zu schaffen.

Bitte bedenken Sie, dass spätestens mit einem Versicherungsabschluss, den Sie über uns tätigen, ohnehin mündlich oder konkludent ein Maklervertrag zwischen Ihnen und uns zustande kommt. Eine Geschäftsbeziehung ohne klare schriftliche Vereinbarungen ist immer die schlechteste Lösung! Wir möchten deshalb – nicht zuletzt auch in Ihrem Interesse – nicht ohne schriftlich fixierten Rahmen der Zusammenarbeit tätig werden.

Wozu ein Maklervertrag, wenn ich nur einen einzigen Vertrag abschließen will?

Ob Sie unsere Dienstleistung, Beratung und Betreuung umfassender in Anspruch nehmen möchten (Gesamtmandat) oder sich lediglich zu einem Thema beraten lassen bzw. nur einen einzigen Vertrag abschließen möchten, macht keinen Unterschied.

In § 2.2. des Maklervertrags ist geregelt, dass sich unsere Beratung und Betreuung ausschließlich auf von uns vermittelte Verträge bezieht und alles Weitere ausdrücklich vereinbart werden muss.

Binde ich mich mit dem Versicherungsmaklervertrag nicht ausschließlich an Sie?

Nein, unser Maklervertrag beinhaltet keine Ausschließlichkeit.

Welche individuellen Änderungen sind am Maklervertrag möglich?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen einer effektiven Geschäftsführung und einheitlicher juristischer Rahmenbedingungen grundsätzlich keine Vereinbarungen treffen möchten, die von unseren Maklerunterlagen abweichen.

Insbesondere bei der Vollmacht, die uns im Außenverhältnis gegenüber den Versicherern legitimiert, sind Änderungen, Streichungen und Ergänzungen nicht dienlich, da dies regelmäßig zu Problemen bei der Vertretung der Interessen unserer Kunden gegenüber Versicherern führt und Vollmachten teilweise sogar von Versicherern zurückgewiesen werden.

Falls Sie Fragen zu den Bestimmungen des Maklervertrags oder der Maklervollmacht haben oder besondere Regelungen wünschen, sprechen Sie uns bitte an, bevor Sie Änderungen vornehmen und uns die Unterlagen zusenden. Nach Rücksprache mit uns und vorbehaltlich unserer Gegenzeichnung können Zusätze in Ausnahmefällen Vertragsbestandteil werden.

Der Maklervertrag regelt unsere Zusammenarbeit im Innenverhältnis und wird nicht den Versicherern vorgelegt.

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Ohne Maklervertrag können wir nur viel reden

Der Versicherungsmaklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte!

Gerne erklären wir Ihnen mehr