Wir schließen mit Ihnen einen Versicherungsmaklervertrag. Dieser regelt die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (Kunde) und uns (Versicherungsmakler) im sogenannten Innenverhältnis.
Warum brauchen wir überhaupt einen Maklervertrag?
Weil wir ab dem Moment, in dem wir Sie beraten, rechtlich in der Haftung stehen. Schon im ersten Gespräch. Nicht erst, wenn Sie einen Vertrag abschließen. Und auch dann, wenn Sie sich am Ende gegen einen Abschluss entscheiden. Das unterscheidet uns fundamental von Versicherungsvertretern. Die haften gegenüber ihrer Gesellschaft. Wir haften gegenüber Ihnen.
Deshalb brauchen wir einen formellen Rahmen. Für unsere Zusammenarbeit. Für Ihre Rechtssicherheit. Für unsere Haftungsklarheit.
Wichtig
Der Versicherungsmaklervertrag regelt nur das Verhältnis zwischen Ihnen und uns. Er wird den Versicherern nicht vorgelegt. Deshalb spricht man vom "Innenverhältnis".
Was steht im Maklervertrag?
Egal ob wir Sie nur in einer einzigen Versicherungssparte betreuen oder ob Sie uns ein Gesamtmandat über all Ihre privaten oder geschäftlichen Verträge erteilen – folgende Regeln gelten:
- Betreuungsumfang: Wir kümmern uns um Ihre Versicherungsverträge, die Sie über uns abschließen. Ebenso kümmern wir uns um Verträge, die Sie schon früher abgeschlossen haben und die Sie aktiv in unsere Betreuung übergeben. Die Übernahme bestehender Verträge müssen Sie ausdrücklich mit uns vereinbaren. Wir können nicht einfach "auf Verdacht" aktiv werden.
- Dokumentation: Wir dokumentieren unsere Arbeit. Das Gesetz macht dazu klare Vorgaben, um später nachvollziehen zu können, was zwischen uns besprochen und vereinbart wurde. Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten.
- Datenschutz: Wir erfassen und verarbeiten viele persönliche Daten von Ihnen. Bei Geschäftskunden oft auch sensible Unternehmensdaten.
Die Datenschutzerklärung regelt, wie wir damit umgehen. Kurz gesagt: Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. - Kommunikation: Wir kommunizieren mit Ihnen auf allen Wegen – analog und digital. Telefon, E-Mail, Video, persönlich in Grünwald bei München.
Die Erklärung zur Kommunikation stellt sicher, dass wir rechtlich sauber mit Ihnen kommunizieren dürfen.
Versicherungsmaklervertrag herunterladen
Den Versicherungsmaklervertrag können Sie hier herunterladen, direkt ausfüllen und an uns senden – aber immer zusammen mit der Versicherungsmaklervollmacht (siehe nächste Seite).
Anstrengend aber wichtig!
Wir verstehen, dass die Durchsicht der vielen Seiten Text anstrengend ist. Fakt ist jedoch: Diese Verträge wurden aus Verbraucherschutzsicht entwickelt und dienen der Rechtssicherheit und Transparenz. Für Sie. Und für uns.
Peter Przybilla
Geschäftsführer und Gesellschafter
Häufig gestellte Fragen zum Maklervertrag
Die Zusammenarbeit mit einem freien Versicherungsmakler und die daraus entstehenden Formalitäten ist vielen noch nicht geläufig. Deshalb entstehen regelmäßig die gleichen Fragen. Hier unsere Antworten.
Antworten auf häufige Kundenfragen (FAQ)
Wozu ein Versicherungsmaklervertrag?
Sobald wir Sie beraten, müssen wir unsere Maklerpflichten Ihnen gegenüber erfüllen – sogar schon vor und unabhängig von einem eventuellen späteren Vertragsabschluss mit einem Versicherer. Ohne schriftlichen Rahmen würden wir uns und Sie sich rechtlich in einer Grauzone bewegen. Das wollen weder Sie noch wir.
Ist ein Versicherungsmaklervertrag nicht außergewöhnlich?
Nein. Der Versicherungsmaklervertrag beruht auf Empfehlungen unseres Branchenverbandes BDVM (Bundesverband Deutscher Versicherungs Makler e.V.) und unserer Genossenschaft VEMA (Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G.). Er ist bei einer Zusammenarbeit mit einem freien Versicherungsmakler üblich und notwendig.
Sie werden auch ohne juristische Ausbildung feststellen, dass im Vertrag nichts Überraschendes steht. Nichts, was nicht ohnehin für die Zusammenarbeit erforderlich ist.
Früher ging es doch auch ohne Versicherungsmaklervertrag?
Stimmt. Aber "früher" gab es auch keine gesetzlich fixierten umfassenden Informations-, Beratungs-, Betreuungs-, Protokollierungs- und Dokumentationspflichten. Aktuelle Gesetze übertragen uns zur Stärkung des Verbraucherschutzes diese Pflichten. Deshalb brauchen wir rechtssichere Rahmenbedingungen für beide Seiten.
Und bitte bedenken Sie: Spätestens mit einem Versicherungsabschluss über uns kommt automatisch mündlich oder konkludent ein Maklervertrag zustande. Eine Geschäftsbeziehung ohne klare schriftliche Vereinbarungen wäre die schlechteste Lösung.
Wozu ein Maklervertrag, wenn ich nur einen einzigen Vertrag abschließen will?
Macht keinen Unterschied. Ob Sie unsere Dienstleistung, Beratung und Betreuung umfassend in Anspruch nehmen (Gesamtmandat) oder sich nur zu einem Thema beraten lassen – die rechtlichen Anforderungen bleiben gleich.
Im Maklervertrag ist geregelt, dass sich unsere Beratung und Betreuung ausschließlich auf von uns vermittelte Verträge bezieht. Alles Weitere muss ausdrücklich vereinbart werden.
Bin ich mit dem Maklervertrag verpflichtet, mich ausschließlich von Ihnen beraten zu lassen?
Nein. Unser Maklervertrag beinhaltet keine Ausschließlichkeit. Sie können jederzeit auch mit anderen Maklern oder Vertretern zusammenarbeiten.
Allerdings: Wenn Sie uns beauftragen, erwarten wir, dass Sie uns auch die notwendigen Informationen geben. Parallele Beratungen bei mehreren Maklern zum gleichen Thema führen zu doppeltem Aufwand – und bringen Ihnen nichts.
Welche individuellen Änderungen sind am Maklervertrag möglich?
Bitte haben Sie Verständnis: Aus Gründen einer effizienten Geschäftsführung und einheitlicher juristischer Rahmenbedingungen treffen wir grundsätzlich keine individuellen Abweichungen.
Insbesondere bei der Vollmacht (die uns im Außenverhältnis gegenüber den Versicherern legitimiert) führen Änderungen regelmäßig zu Problemen. Versicherer weisen modifizierte Vollmachten sogar teilweise zurück.
Falls Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder besondere Regelungen wünschen: Sprechen Sie uns an, bevor Sie Änderungen vornehmen. Nach Rücksprache mit uns können Zusätze in Ausnahmefällen Vertragsbestandteil werden.
Der Maklervertrag regelt unser Innenverhältnis
Noch einmal zur Klarstellung: Der Versicherungsmaklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Die Versicherer bekommen diesen Vertrag nicht zu sehen. Was diese bekommen: Die Versicherungsmaklervollmacht. Mehr dazu auf der nächsten Seite.
Ohne Maklervertrag können wir nur viel reden
Der Versicherungsmaklervertrag ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Ohne geht's nicht. Wenn Sie Fragen dazu haben: Wir nehmen uns die Zeit, Ihnen alles zu erklären.