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Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeits­versicherung – Schadenmeldung

Sollte es bei Ihnen zum Verlust von Grundfähigkeiten kommen, stehen wir Ihnen bei Bedarf selbstverständlich unterstützend zur Seite.

Bitte melden Sie den Verlust von Grundfähigkeiten unverzüglich

Was ist beim Verlust oder mutmaßlichem Verlust von Grundfähigkeiten zu tun?

Die Umstände sind in der Regel so komplex und individuell unterschiedlich, dass wir Ihnen hier keine allgemeingültigen Tipps geben können.

Bitte nehmen Sie (oder Ihre Angehörigen) deshalb im Fall des Falles umgehend per Telefon oder eMail Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen individuell weiterhelfen können.

Wichtige Hinweise

Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie im Schadenfall haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Kommen Sie Aufforderungen Ihres Versicherers unverzüglich nach.

Bitte beachten Sie auch unsere Basisinformationen.

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Hengstenberg & Partner,

Verlust von Grundfähigkeiten umgehend melden

Bitte melden Sie einen Verlust von Grundfähigkeiten unverzüglich. Wir helfen Ihnen individuell weiter.

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