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Enkel und Oma mit Pflegezusatzversicherung

Pflegerentenversicherung – Pflegefallmeldung

Sollte es bei Ihnen zu einer Pflegebedürftigkeit kommen, stehen wir Ihnen bei Bedarf selbstverständlich unterstützend zur Seite.

Bitte melden Sie einen Pflegefall unverzüglich

Was ist bei Pflegebedürftigkeit oder mutmaßlicher Pflegebedürftigkeit zu tun?

Die Umstände sind in der Regel so komplex und individuell unterschiedlich, dass wir Ihnen hier keine allgemeingültigen Tipps geben können.

Bitte nehmen Sie (oder Ihre Angehörigen) deshalb im Fall des Falles umgehend per Telefon oder eMail Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen individuell weiterhelfen können.

Wichtige Hinweise im Schadenfall

Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie im Schadenfall haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Kommen Sie Aufforderungen Ihres Versicherers unverzüglich nach.

Bitte beachten Sie auch unsere Basisinformationen.

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Hengstenberg & Partner,

Pflegefall melden

Gerne können Sie sich bei Fragen mit uns in Verbindung setzen. Es ist aber hilfreich, wenn Sie uns in diesem Falle vorab das (mindestens so weit wie möglich) ausgefüllte Schadenformular zukommen lassen.

Kontakt aufnehmen