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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Individualvereinbarung

Berufsunfähigkeits­versicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung geändert hat!

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und überlegen Sie anhand nachfolgender Hinweise, ob Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung angepasst werden sollte oder ob wir die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen sollen.

Hinweise zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Da Sie im Ernstfall von Ihrer Berufs­unfähigkeitsrente leben müssen, empfehlen wir Ihnen regelmäßig zu prüfen, ob die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ausreichend bemessen ist. Wenn Sie Erhöhungsbedarf haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns an.
  • Einige Gesellschaften bieten Anpassungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung an. Teilweise können Sie eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit und bis zu einem bestimmten Alter ohne besonderen Anlass beantragen. In vielen Fällen sind darüber hinaus anlassbezogene Erhöhungen möglich (z.B. anlässlich Heirat oder Scheidung, Geburt oder Adoption eines Kindes, Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung, Erreichen eines akademischen Abschlusses, Wechsel in die Selbständigkeit, Erwerb einer Immobilie, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, nachhaltige Einkommenssteigerung usw.). Bitte melden Sie uns einen Erhöhungswunsch frühzeitig, da für die Wahrnehmung von Anpassungsoptionen Fristen einzuhalten sind.
  • Wir empfehlen Ihnen, die jährlichen Dynamisierungen regelmäßig wahrzunehmen, damit Ihre Berufsunfähigkeitsrente nicht an Kaufkraft verliert.
  • Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (also eine reine Risiko-Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Kapitalbildung) abgeschlossen haben. In vielen Fällen ist es möglich und sinnvoll, den Vertrag zu optimieren, damit der Beitrag im Rahmen der Basisrente (Rüruprente) steuerlich geltend gemacht werden kann.
  • Geben Sie uns Nachricht, wenn beim ursprünglichen Vertragsabschluss wegen einer Vorerkrankung ein Zuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden musste, sich Ihr Gesundheitszustand nun aber verbessert hat oder die Vorerkrankungen inzwischen eine längere Zeit zurück liegen.
  • Geben Sie uns Nachricht, wenn sich das Risiko Ihrer beruflichen Tätigkeit reduziert hat. In manchen Fällen ist es möglich, dass Sie auf Antrag in eine beitragsgünstigere Berufsgruppe eingestuft werden. Der Wechsel in eine risikoreichere Tätigkeit nach Vertragsabschluss ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung übrigens nicht meldepflichtig, zieht keine Beitragserhöhung nach sich und führt auch nicht zu Einschränkungen im Leistungsfall.
  • Geben Sie uns ebenfalls Nachricht, wenn Risiken weggefallen sind, die bei Vertragsabschluss der BU zu einem Zuschlag oder einer Leistungseinschränkung geführt hatten (z.B. eine risikoreiche Sportart). Die Aufnahme einer risikoreichen Sportart nach Vertragsabschluss ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung übrigens nicht meldepflichtig, zieht keine Beitragserhöhung nach sich und führt auch nicht zu Einschränkungen im Leistungsfall.

Erfassungsbogen

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung einer Revision unterziehen möchten, prüfen Sie bitte anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und Ihre Wünsche und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).

Tipp: Einen Änderungsbedarf können Sie sehr schnell feststellen, wenn Sie sich die Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten Erfassungsbogen ansehen oder die Kopie zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens.

 

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Hengstenberg & Partner,

Bleiben Sie aktuell!

Wir freuen uns über die Rücksendung Ihrer aktualisierten Daten und stehen Ihnen bei Fragen zum Update gerne zur Verfügung.

 

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