Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben, es kann also uneingeschränkt auf andere Tätigkeiten verwiesen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist deshalb kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben. Damit ähnelt sie der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben der bisher ausgeübte Beruf, die Ausbildung und die berufliche Erfahrung bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung keinerlei Bedeutung, ebenso wenig das bislang erzielte Einkommen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch günstiger, der Versicherungsschutz ist aber deutlich schwächer und kann deshalb eine vollwertige Berufsunfähigkeitsabsicherung niemals ersetzen.
Ganz kurz gesagt
- Greift, wenn gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.
- Schwächerer Versicherungsschutz als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Nur sinnvoll, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist.
Manchmal muss es doch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein
Für bestimmte Personen – z.B. künstlerisch Tätige – kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit der Absicherung sein. Für andere Berufe wiederum – z.B. risikoreiche Tätigkeiten im Handwerksbereich – kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung eventuell wegen des zu hohen Beitrags nicht in Frage. Anderen Personen kann aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt sein.
All diese Personenkreise sollten dann aber die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einer Unfallversicherung oder Multirente kombinieren und auch eine Grundfähigkeitsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft in Betracht ziehen.
Weitere Quellen
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Wikipedia (extern), Detaillierte Informationen zu versichertem Risiko, Leistungsprüfung, Versteuerung usw.
- Gesetzliche Erwerbsminderungsrente (extern), Informationsportal der Deutschen Rentenversicherung
Kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Schließen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung niemals als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab (z.B. um Beiträge zu sparen), da der Versicherungsschutz nur sehr eingeschränkt ist.
Wählen Sie wenn möglich immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder als Beamter bzw. beamtenähnlich Beschäftigter die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Konzepte & Lösungen
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ein Element der persönlichen Vorsorge. Aber nur ein vergleichsweise schwaches. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und erforderlichen Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft.