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Frau in Joggingschuhen vor Sonnenuntergang

Handlungsfähigkeit bewahren

Sie sind geistig und körperlich gesund – sind also handlungsfähig. Es muss jedoch auch jemand anderes in Ihrem Sinne handeln können, wenn Sie Ihren Willen nach einem Unfall oder im Alter nicht mehr äußern können. Für diese Fälle sollten Sie jetzt eine solide rechtliche Vorsorge treffen.

Wir zeigen Ihnen, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen, auf die Sie zurückfallen, wenn Sie keinen eigenen Willen bekundet haben. Selbstverständlich haben wir auch die besseren Lösungen, über die Sie sich und Ihre Angehörigen absichern können. Am besten gleich jetzt!

Vollmachten und Verfügungen

Wer trifft Ent­schei­dungen, wenn Sie es nicht mehr selbst tun können?

Erben, Schenken und Testament

Planen Sie früh­zeitig den Über­gang Ihres Ver­mögens

Eineinhalb eckige blaue Orangen
Hengstenberg & Partner,

Bleiben Sie mündig

In einem Beratungsgespräch oder einer unserer Vortrags-Veranstaltungen legen wir Ihnen dar, wie wichtig eine Absicherung ist und welch dramatische Folgen ansonsten drohen.