Zinsen auf Sparguthaben gibt es quasi nicht mehr und Geld für die Immobilienfinanzierung ist billig wie noch nie. Da liegt es doch nahe, sich ein Objekt zum Vermieten zu finanzieren.
An sich ist der Erwerb einer Immobilie in Zeiten niedriger Zinsen und bei nach wie vor hohem Bedarf an Wohraum naheliegend. Zudem sind die Mieten in vielen Regionen Deutschlands hoch – aus Vermietersicht eine feine Sache, die Miete zahlt den Kredit dann ja quasi ab.
Diese Rechnung geht tatsächlich oft auf. Nun genießen Mieter in Deutschland jedoch viele Rechte – was grundsätzlich eine gute Sache ist. Dennoch kann dies negative Auswirkungen für den Vermieter haben – vor allem wenn ein Streitpunkt an sich unberechtigt ist.
Mietminderung und Mietausfälle sind eine Katastrophe
Eine Mietminderung wird von manchem Mietern vorschnell als Druckmittel benutzt, noch bevor ein klärendes Gespräch und eine gütliche Einigung überhaupt möglich ist. Es gibt leider auch Mieter, die sich einfach frech verhalten und "ihr gutes Recht" ganz bewusst überstrapazieren. Da werden Probleme geschaffen, die gar nicht existieren, nur um die Miete zu drücken.
Der Super-GAU für jeden Vermieter sind ausfallende Mietzahlungen. Dabei ist erst einmal egal, ob die Zahlungen bewusst eingestellt werden oder aufgrund Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr erfolgen.
Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung sichert Sie ab
Als Vermieter sind Sie immer gut beraten, einen Vermieter-Rechtsschutz zu haben, der Ihnen im Fall des Falles rechtlich den Rücken stärkt und für anfallende Kosten aufkommt. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Zwangsräumung ohne Probleme im mittleren vierstelligen Kostenbereich landen. Da fallen die Beiträge für einen Vermieter-Rechtsschutz vergleichsweise niedrig aus. Gehen Sie hier bitte kein unnötiges Risiko ein.
Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Ihre konkrete Situation gibt und sprechen mit Ihnen auch über Themen wie Mietnomadenschutz und Mietausfall. lesen Sie dazu auch unsere Seite zur Rechtschutzversicherung.
Andrik Kurschewitz
Geschäftsführer und Gesellschafter