Verbraucher benötigen seriöse Informationen und Schutz vor schlechter Beratung. Doch die Institutionen, die dies dem Namen nach leisten sollten, glänzen immer wieder durch haarsträubende Aussagen und Empfehlungen. Einem unserer Berufskollegen reicht es nun.
Als unabhängiger Versicherungsmakler üben wir eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Dafür sind beträchtliches Fachwissen, ein umfassender Marktüberblick und eine hohe Beratungskompetenz erforderlich.
Als Versicherungsmakler müssen wir...
- unsere Sachkunde nachweisen
- eine Erlaubnis der IHK einholen
- uns registrierten lassen
- Mitteilungs-, Beratungs- und Betreuungspflichten erfüllen sowie unsere Beratung dokumentieren
- Für unsere Beratung haften
- eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe nachweisen
- uns nicht nur laufend weiterbilden, sondern ab 2018 formelle Weiterbildungsverpflichtungen erfüllen und dokumentieren.
All dies ist seit Jahren gesetzlich geregelt.
Selbstverständlich erfüllen wir all diese Voraussetzungen – seit inzwischen über 30 Jahren! Sie können dies jederzeit nachprüfen. Geben Sie unsere Registernummer „D-CPTP-5155O-54" einfach auf der Rechercheseite des Vermittlerregisters ein.
Gilt dies auch für Verbraucherschützer?
Man sollte davon ausgehen, dass für Verbraucherschützer mindestens die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen gelten. Sie glauben, das ist der Fall? Weit gefehlt!
Verbraucherschützer verbreiten häufig Informationen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Nur ein paar Beispiele aus jüngerer Zeit:
- Michael Herte, leitender Referent für Finanzdienstleistungen bei der VZ Schleswig-Holstein, schrieb in einem Zeitungsartikel, dass Azubis und Studenten auf die Absicherung ihrer Arbeitskraft verzichten könnten.
- Dr. Dirk Ulbricht, Direktor des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), blamierte sich mit einer falschen Rechnung und gab abenteuerliche Tipps.
- Empfehlungen des Bundes der Versicherten (BdV) sind eher von Ideologie beeinflusst, als von Fachkompetenz. Unsere VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft zeigt dies an einem schönen Beispiel [Zielseite leider nicht mehr verfügbar].
Leider kommt es immer wieder zu unbeschreiblichen Fehlleistungen
Handelt es sich um Ausnahmen? Nein, sprechen Sie einmal mit kompetenten Versicherungsmaklern und Vermittlern! Es gibt kaum jemanden, der nicht von haarsträubenden Fehlern und existenzbedrohenden Tipps der Verbraucherzentralen zu berichten weiß.
Wir werden uns weiter wehren gegen nicht fundierte Aussagen
Auch wir haben uns schon mehrfach zu dilettantischen, teilweise existenzbedrohenden Empfehlungen von Verbraucherschützern sowie Versicherungs- und Finanztestern geäußert.
Einen symptomatischen Fall hatten wir 2013 in unserem Blog-Beitrag „Scharfe Kritik an den Testmethoden von Finanztest bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung" aufgegriffen.
Einem Kollegen aus unserer Branche reicht's jetzt
Natürlich ist auch bei Vermittlern nicht alles Gold was glänzt, aber bei Verbraucherschützern, die für ihre Empfehlungen meist in Anspruch nehmen, unfehlbar zu sein, sollten doch zumindest die gleichen Vorschriften und Pflichten gelten!
Beratungsgespräche der Verbraucherschützer müssen nicht dokumentiert werden und eine Haftung für Falschberatung ist nicht vorgesehen. Ein Affront gegenüber unserem Berufsstand, der gesetzlich verpflichtet ist, all die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
Auch Frank Dietrich ist der Ansicht, dass dieser unsägliche Zustand geändert werden muss. Unser Berufskollege hat eine Petition gestartet, die sich für mehr Kompetenz und Qualität in der Beratungspraxis von Verbraucherzentralen einsetzt.
Ihre Stimme für qualifizierten Verbraucherschutz
Bitte unterstützen Sie diese Petition unseres Kollegen Frank Dietrich, wenn auch Sie der Ansicht sind, dass für Verbraucherschützer die gleichen Regeln gelten müssen, wie sie für uns als Versicherungsmakler vorgeschrieben sind!